Nachweis für die Staatsanwaltschaf bei Zahlung einer Auflage?

6 Antworten

Es ist für Dich schon sehr wichtig diesen Nachweis zu haben.
Nehmen wir an, das die jene Person behauptet, du hättest nie eine Zahlung geleistet.
Dann kriegst Du eine Strafe und darfst nochmal zahlen.
Sowas zahlt man immer mit Überweisung. Dann hat man es auf dem Kontoauszug.
Hol Dir noch schnellsten eine Quittung. Viel Glück

Üblicherweise lässt man sich über jede Barzahlung eine Quittung ausstellen.

Falls Du keine hast und der Zahlungsempfänger abstreitet, von Dir jemals Geld bekommen zu haben hast Du ein Problem.

natürlich ist ein nachweis nicht nur ein schreiben, wenn du denen schreibst das du bezahlt hast. die wollen eine Bestätigung von dem der es bekommen hat. selbst wenn es umständlich ist, kommst du an dem weg nicht vorbei

Hast du dir denn die Bezahlung nicht quittieren lassen?

Schick eine Kopie der Quittung hin.