Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes und gleichzeitige Erweiterung des Vorstandes. Ist das zulässig?
Wir haben drei Vorstandsmitglieder, ein Vorstandsmitglied scheidet aus, es muss also eines nachgewählt werden. Die Amtszeit der beiden anderen Vorstandsmitglieder ist noch nicht abgelaufen. Wir wollen auf derselben Mitgliederversammlung (in der die Nachwahl stattfindet) den Vorstand auf 4 oder 5 Personen erweitern. Die Satzung lässt das zu (3 bis 5 Mitglieder). Der Vorstand meint, dass in dieser Mitgliederversammlung die Erweiterung nur beschlossen werden kann, die (zusätzlichen) Vorstandsmitglieder aber erst auf der darauf folgenden Mitgliederversammlung gewählt werden können. Ist das richtig?
2 Antworten
Im Grunde läuft es immer so, dass ein Vorstand Vorlagen erstellt und bei der Mitgliederversammlung die Vorlage vorlegt und erklärt. Normalerweise ist dort dann auch schon ein Beschluss gefasst, dem die Runde zustimmt, oder es wird eben ein neuer Beschluss gefasst wenn es Unstimmigkeiten gibt
Also Vorstand schreibt eine Vorlage mit Beschluss und die Mitgliederversammlung beschließt dann.
Es gibt auch Satzungen in denen ein Vorstand bestimmte Rechte eingeräumt werden, die sind dann aber in der Satzung beschrieben.
Da die Satzung 3 bis 5 Vorstandsmitglieder zulässt, ist für das beschriebene Vorhaben keine Satzungsänderung erforderlich. Die zusätzlichen Vorstandsmitglieder können daher einfach per Beschluss ("Wahl") bestellt werden, vorausgesetzt, dass die Wahl bei der Berufung der Versammlung (also in der Einladung) angekündigt wird.
Etwas anderes (nämlich das, was der Vorstand meint) gilt dann, wenn zunächst eine Satzungsänderung erforderlich wäre. Dann müsste nämlich zunächst die Satzungsänderung beschlossen und diese Änderung in das Vereinsregister eingetragen werden. Erst danach, also auf einer weiteren Versammlung, könnten dann die zusätzlichen Vorstandsmitglieder bestellt werden