Nachtzuschlag bei freiwilligen Nachtarbeit Pflicht?

3 Antworten

Für Nachtarbeit muss der AG entweder zusätzliche freie, bezahlte Tage (Zusatzurlaub) geben oder einen Nachtzuschlag bezahlen (§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz).

Möchte Dein AG das nicht, kann er Dir die Nachtarbeit auch untersagen. Wenn Du keinen Arbeitsvertrag hast, in dem Nachtarbeit vereinbart ist oder der AG Dir diese nicht anweist, kannst Du nicht einfach beschließen nur in der Nacht zu arbeiten.

Wenn Du nachts besser und effizienter arbeiten kannst, rede mal mit Deinem Arbeitgeber. Da müsste es doch auch in seinem Interesse und den Zuschlag wert sein.

Du kannst mit dem Chef selbstverständlich auch etwas anderes vereinbaren. Das "Problem" ist aber, ob sich der AG darauf einläßt.

Gesetzt den Fall, Ihr vereinbart, dass Du ohne Ausgleich Nachtarbeit leistest und Du kündigst, könntest Du theoretisch Deinen Ausgleich für die Nachtarbeit nachfordern (in den vereinbarten/gesetzlichen Ausschlussfristen), da Vereinbarungen die gegen bestehende Gesetze verstoßen nichtig sind.

Wenn Sie nachts arbeiten, muss diese Zeit auch bezahlt werden, allerdings könnte Ihnen Ihr Chef da auch einen Strich durch die Rechnung machen, indem er Ihnen verbietet, nachts zu arbeiten.

NicoPlus 
Fragesteller
 08.06.2017, 01:31

Sprich selbst wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen sagen es ist ok. Müsste der Arbeitgeber Nachtzuschlag zahlen?

LeFaceFace  08.06.2017, 01:33
@NicoPlus

Natürlich, deshalb schließt sich das ja nicht aus. Das ist ja gesetzlich so festgelegt.

NicoPlus 
Fragesteller
 08.06.2017, 01:35

Ok danke.

Wenn das so einfach wäre würden Millionen nachts arbeiten. Es gibt immerhin 25% vom Brutto Lohn als Zuschlag. Und das aber steuerfrei. 

Wenn das jeder AN von sich aus machen dürfte, dann würden die meisten auch jeden Feiertag arbeiten. 100-150 % Zuschlag !