Nachtzuschlag 25% zzgl. 12%?

3 Antworten

Ich denke nicht das es so ist! Du hast 25% Nachtzulage fertig, treffen mehrere Zuschläge aufeinander, gilt immer der Höhere. Ansonsten ist für das Bewachungsgewerbe in Hessen der Tarifvertrag maßgebend und der ist eines Wissens nach für allgemein verbindlich erklärt!

Es gilt, was arbeits- oder tarifvertraglich dazu geregelt ist.

Gesetzlich gibt es keinen Nachtzuschlag bzw. nur folgendes: ''Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.''

§ 6 Arbeitszeitgesetz

Ich bin auch betroffen von dieser 12 % Regel mir hat es unser STOCKSTEIFER Betriebsrat so erklärt! Wenn Du 2007 unter 6,50 pro Stunde verdient hast dann 12 % und alle anderen bekommen 25 %!! Ist nur wieder ne Art Abzocke dazu kommt das bei mir die Zuschläge für Nachtarbeit mit meiner Objektzulage verrechnet wird, d.H. das egal ob Tag oder Nacht ich hab immer das gleiche im Lohnsäckel! Von wegen Ausgleich schaffen nichts davon macht der AG! Die Leute die hier das Arbeitszeitgesetz rezitieren haben grundsätzlich Recht nur gilt das nicht im Wachgewerbe da dort der Manteltarifvertrag gilt und der steht allen üblichen Gesetzen entgegen und das Dank einer Gewerkschaft die viel zu oft den Hintern einzieht und alles was die Arbeitgeber wollen abnickt!!!