Nachtzuschläge sind ja gesetzlich Steuerfrei bis 25%. Frage:auf Brutto oder Nettolohn?

2 Antworten

500 € richtig? Ja und nein!

Steuerliche Behandlung des Zuschlags

Der Zuschlag bleibt steuerfrei, soweit er den folgenden Anteil des Grundlohns nicht übersteigt:

25 % für Nachtarbeit (20 Uhr - 6 Uhr)
50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr - 24 Uhr)
125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
150 % für besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai)

Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, sind abweichend folgende Sätze steuerfrei:

40 % für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr
50 % für Sonntagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Sonntag war
125 % für Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Feiertag war
150 % für Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein besonderer Feiertag war

http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit

Um die Frage zu beantworten:

Sofern eine Steuerfreiheit anzuwenden ist (die dazu einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ändern sich laufend), ist die Steuerfreiheit den jeweiligen Bruttobezugsarten der Lohn und Gehaltsabrechnung zuzuordnen.

Anders geht es garnicht bzw. würde (so das Amtsdeutsch) "zu einer unzutreffenden Besteuerung führen".

Wenn du den ganzen Monat nur Nachts gearbeitet hast und dir für sämtliche geleisteten Arbeitsstunden zusätzlich 25% aufgrund eines entsprechenden Vertrages zustehen, wären das 500€.