Nachtzulagen im Krankenstand?

2 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt

Im österreichischem Arbeitsrecht ist geregelt, daß man im Krankenstand (und auch während des Urlaubs) das Entgelt erhält, als würde man arbeiten.

Das beinhaltet somit auch Überstunden, Zulagen und Zuschläge usw. Wobei eine Durchschnittsberechnung zum Tragen kommt.

Das ist richtig.

Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet sich kaum vom deutschen.

Na mit Sicherheit nicht, du bist dann ja schließlich nicht arbeiten. Was in deinem Arbeitsvertrag steht, wirst du wohl selber am besten wissen.

Das ist falsch.

Zum fortzuzahlenden Entgelt zählten auch Zuschläge wie Schichtzulagen, Nachtzuschläge usw.

Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet sich kaum vom deutschen.