Nachtwachenurlaub

1 Antwort

Um die Frage zu beantworten, brauche ich noch ein paar Infos:

  1. stehen in deinem AV 29 Arbeitstage oder Werktage?
  2. arbeitest du tatsächlich an 5 Tage je Woche oder arbeitest du mehr als 8 Std. je Nacht und hast z.B. nu eine 4 oder 4,5 Tage Woche?
  3. Falls die Schichten länger als 8 Std. gehen: werden dir bei Urlaub die taatsächlichen Dienst-Zeiten für den Urlaub angerechnet oder pauschal 8 Std.?
  4. Wenn die Wochenden mit als Urlaub gerechnet werden: stand der Dienst da schon vorher fest und mussst du dafür keinen Urlaub an den geplant-freien Tagen nehmen?
  1. In meinem Vertrag steht drin Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von 20 Tagen.Bei der berechnung wird eine 5 Tage Woche zu Grunde gelegt. Über diesen anspruch hinaus hat der Arbeitnehmer einen übergesetzlichen Anspruch von 9 Tagen. Mehr steht nicht drin.

  2. Im Schnitt habe ich zwischen 15 oder 16 Nächte a 9,75 Std. Wir haben kein Rhytmus, also nicht wie andere sieben Nächte und dann sieben Tage frei,hab mal 5 Nächte dann wieder 8 Nächte oder auch nur 4 Nächte, Wochenenderhytmus haben wir auch keinen je nach Lust und Laune des Dienstplan gestalters :-)

  3. Da wir unseren Urlaub ein Jahr vorher planen müssen weiß ich ja nicht wann ich frei hätte.