Nachts die Toilettenspülung benutzen laut Hausordnung verboten

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Ich würde sagen, es ist völlig egal, ob er das darf oder nicht. Selbst wenn ihr im Recht sein solltet und euer Recht durchsetzen könnte, wäre das Verhältnis zu eurem Vermieter für immer vergiftet. Ein solches Verhältnis kann sich auf Dauer auch negativ auf die Gesundheit auswirken. An eurer Stelle würde ich mich langsam nach einem anderen zuhause umsehen und sowohl den Mietvertrag, als auch die Hausordnung vorher durchlesen; am besten schon bei der Wohnungsbesichtigung.

Wir haben in der Hausordnung geschaut und das steht da wirklich drin.

Das ist ja witzig.

Vor Allem ist es unwirksam, Der Verbieter kann einem nicht verbieten die Toilette bzw. die Spülung zu nutzen.

Das ist Nötigung, soweit ich weiß.

Meine Mutter hat jetzt gesagt dass ich das nicht mehr machen soll weil wir schon ne Abmahnung bekommen haben weil mein Vater auf dem Balkon geraucht hat.

Auch das Rauchen auf dem Balkon kann nicht verboten werden, ebenso unwirksam.

Sollte noch einmal eine Abmahnung wegen Rauchen oder Toilettenspülung kommen, dann der Abmahnung widersprechen.

Dennoch würde ich einen Umzug in Betracht ziehen bei so einem Vermieter.

Das Verbot ist unwirksam, mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Benutze das Klo nach Notwendigkeit und spüle weiter. Das Rauchen auf dem Balkon ist zulässig, er gehört zur Wohnung, das Rauchen ist vertragsgemäß. Die Abmahnung ist rechtlich gesehen unwirksam.

Auch wenn der Vermieter das nicht durchstzen kann und wenn es huntert mal in der Hausordnung steht, solltet ihr euch schonmal nach einer anderen Wohnung umsehen. Das geht auf Dauer nicht gut.

Sowie Essen und Trinken. ist auch der Harndrang ein natürliches Grundbedürfnis. Du darfst auf Toillette gehen, wann du willst. Wenn es so laut ist soll der Vermieter (und das is sein Job) Einen Klempner (oder so) bestellen, der das Problem beseitigt.