Nachträgliche Grundstückszufahrt , Parkverbot?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz einfach: wenn das Carport auf einem Stück steht, auf dem es rechtlcih zugelassen werden kann, dann ist das eine ganz normale Erweiterung des Besitzrechtes. Also hat der Nachbar auch das Recht, das dieser zusätzliche Raum freigehalten wird. Nicht mehr, und nicht weniger. Wenn nachgewiesen werden kann, dass er diesen Raum unrechtmäßig verbreitert oder verlängert hat, dann kann man dagegen Klage beim Ordnungsamt einreichen. Aber der Bau wird nicht einfach so genehmigt worden sein.

zufahrten sind grundsätzlich frei zu halten

 

wie würde es dir gefallen wenn ich dich so zuparke das du nicht mehr aus deiner garage kommst ???

dann machen wir das ganz mal extrem.....habe vor meinem Haus relativ viel Platz.....reiss nun die Gartenmauer weg und behaupte das ist alles Zufahrt zu meinem Grundstueck.....die ganzen 30 -40m Front ???????????????

Kann ja wohl auch ned sein, oder ?

@pferdling

also bitte

 

jetzt wird es lächerlich

@ohnehoffnung

dann lies doch mal die Frahe richtig durch

 

Ja kann er, das Parkverbot ergibt sich nun einmal für Einfahren aus § 12  Abs 3 der STVO.

in unserem schönen bürokratensystem darfste nix machen ohne vorherige genehmigung... :D der bordstein, die straße gehören zudem ja nichtmal ihm....