Nachträgliche Forderungen der GEZ bei Hartz IV

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Wenn Du gaaaaaaaaaaaaaanz viel Glück hast, kommt man Dir kulanzweise entgegen.

Fotokopiere die Hartz IV-Bescheide aus der Zeit und auch den aktuellen, schick sie per Einschreiben hin und bitte darum, Dir die Zahlung zu erlassen. Schreib, Du hattest vergessen, beim Jobcenter eine Bescheinigung für die Befreiung zu beantragen, und Du weißt nicht, wie Du aus Deinem Regelsatz die Rechnung begleichen könntest.

Dann warte auf die Antwort.

Wenn Du doch zahlen musst, dann bitte darum, mit einer Ratenzahlung in Höhe von monatlich 20 Euro einverstanden zu sein. - Die zahle dann pünktlich, denn wenn Du mit einer Rate in Verzug kommst, verlangt man von Dir möglicherweise doch die ganze Summe sofort.

Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱•.¸¸¸.•´¯•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ ¸¸.•´¯•.¸¸¸.•⊰✿◝• ҉

Dann ist wohl alles gutgegangen ...

@cyracus

ist ja schon ein weilchen her...aber : wie tippt man am schnellsten diese Zeichen ein, die neben deinem Kommentar stehen? : )))

@Korrespondentin

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Da seit 2013 ja jeder Haushalt zahlen musste und es aufgrund der Aenderung zu Verzoegerungen kommen kann mit den Rechnungen (die neuen Zahlungspflichtigen muessen ja erst ausfindig gemacht werden), kann die Nachfolgergesellschaft der GEZ diese auch rueckwirkend fordern, denn die Verpflichtung zur Zahlung bestand ja und die Forderung ist auch noch nicht verjaehrt.

Einen Anspruch auf Befreiung (z.b. wegen Hartz IV bezug) gibt es aber nur, wenn man die Befreiung auch rechtzeitig beantragt hat und diese genehmigt wurde. Rueckwirkend geht das nicht mehr. Das wurde hier ja wohl versaeumt und daher wirst Du das Geld wohl auch zahlen muessen. Es war hier halt ein teures Unterlassen deinerseits. Da muss man immer gleich handeln und nicht abwarten. Das gilt nicht nur in diesem Fall. Rechtzeitiges Handeln koennte vielen Menschen sehr viel Geld sparen.

Ich wuerde trotzdem mal rueckwirkend und auch zukuenftig die Befreiiung beantragen und auf die spaete Rechnungsstellung verweisen. Aber viel Hoffnung wuerde ich mir nicht machen. Dann wirst du es halt mit einem Ratenzahlungsangebot versuchen muessen.

Das ist ja eine Unverschämtheit wenn man nachweisen kann das man ab den zeitpunkt Hartz 4 bekommen hat. Wie soll man mal aben 200 Euro mit Hartz 4 zahlen. Ein Hartz 4 empfänger muss jeden Cent umdrehen um über die Runden zu kommen. Da sind 10-20 Euro pro Monat als Rate viel Geld.

Gesetzlich ,ist jeder Hartz IV Empfänger von Rundfunk Gebühren befreit ,die Bescheinigung des Amtes bzw die Daten die angegeben werden sollen sind der GEZ sowieso bekannt ,Das Recht auf Befreiung von Rundfunkgebühren ist nicht Abhängig davon Ob die GEZ ,Bei Nachweiss Durch Bewilligungsbescheid rückwirkend Entscheidet ob sie das Gesetzt befolgt oder nicht dieses Formular ist nur ein Vorwand um es zu Komplizieren ,und sehr viele erleben überaschungen ,wie Formular nicht erhalten man kann natürlich Briefe nicht immer per Einschreiben Schicken ,

Das Gesetz ist, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist.

Es ist somit reine Kulanz des Sachbearbeiters, wenns trotzsdem getan wird. Die Befreiung ist eine Bringschuld des Gebührenzahlers, kommt er diese nicht nach, jat er Pech. Um es salopp zu sagen.