Nachträgliche Bau-Nutzungsgenehmigung für einen Schwarzbau?

6 Antworten

da wäre ich vorsichtig, denn es kann durchaus sein das die behärden den Abriß des Schwarzbaus verlangen, solange das nicht geklärt ist, lass es sein

Hallo stefvol,werden es nicht vor Klärung kaufen. Danke für die Antwort.

Wer ein gebrauchtes Haus kauft sollte sich immer alle Genehmigungen vorlegen lassen. Sind Bauteile nicht genehmigt, ist bei der Bauaufsicht nachzufragen, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist; auf verbindliche Antwort achten. Am besten Bauvoranfrage stellen, dazu muss man nicht Eigentümer sein. Auf keinen Fall vorher kaufen; der neue Eigentümer muss sonst abbrechen und kann sich nur noch privatrechtlich an dem Käufer schadlos halten, wenn der dann noch da ist und Geld haben sollte. Möglich ist auch ein vorläufiger Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht bei fehlendem Baurecht. Achtung: Bauvorschriften müssen auch dann eingehalten werden, wenn das Bauvorhaben baugenehmigungsfrei sein sollte!

Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. In jedem Fall muss es vor dem Kauf geklärt werden.

Verantwortlich für die Einhaltung des öff. Baurechts ist immer der Eigentümer. Damit würde die Verantwortlichkeit nach dem Kauf übergehen. Ich empfehle, dass der Alteigentümer das vor dem Kauf i. O. bringt. Wenn es nachträglich genehmigt werden kann (Nachfrage Bauaufsicht), sollte das Verfahren incl. aller Kosten der Verkäufer noch durch ziehen. Ober, wenn klar ist, es kann genehmigt werden, auf Basis von Kostenvoranschlägen, Gebührenhöhe, etc. Betrag vom Kaufpreis abziehen. Sofern es nicht genehmigt werden kann, unbedingt nochmal mit der Bauaufsicht Kontakt aufnehmen, ob ggf. eine Duldung ausgesprochen werden kann oder bis auf welches Maß im Ernstfall zurückgebaut werden muss. Auf jeden Fall senkt dieses den Kaufpreis. Angst vor überhohen Gebühren muss man nicht haben. In Nds. würde der Anbau im Nachgang die 3-fache Gebühr ausmachen des Anbaus. Ob ggf. ein Bußgeld gegen den Alt-Eigentümer eingeleitet wird, ist Ermessensentscheidung der Behörde. Verjährt ist es noch nicht. Es ist Verhandlungsgeschick gefragt, insb. wenn man sich in ein Haus "verliebt" hat.

Allen großen Dank für die schnellen Antworten. Genau das mit dem in das Häusle verlieben genau darum gehts. Wir waren schon öfter dort zum Ausmessen und Unterlagen zusammensammeln. Es würde uns halt gut gefallen, aber ich werde schon aufpassen und überlege ob ich einen Baugutachter einschalten werde - sicher ist sicher- Vielen Dank nochmal. Dhima

Im schlimmsten Fall müsst Ihr rückbauen... Ich würde es in jedem Fall VOR dem Kauf klären!

Hallo reqideur , danke für die Antwort. Werden es natürlich VOR dem Kauf klären.