Nachteile bei einem Leasing Vertrag Mercedes wer kennt sich aus?

6 Antworten

Kein Eigentumserwerb
Der Leasing-Gegenstand geht nach Ablauf der Leasing-Zeit wieder an den Leasing-Geber zurück. Der Leasing-Nehmer hat nicht die Möglichkeit das Objekt bei eventueller Nichtnutzung zu verkaufen.

Hohe Gesamtkosten
Leasing-Raten sind in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Leasing-Guts. Hinzu kommen laufende Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen.

Vertragslaufzeit
Ein Leasing-Vertrag ist in der Regel unkündbar. Die Leasing-Rate stellt somit einen Fixkostenblock dar.

Kündigungsgefahr
Der Leasing-Geber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist. Hinzu kommen evtl. auch noch Schadenersatzforderungen.

Die Bedingungen in einem Vertrag sind für normal Verbraucher gut zu lesen und zu verstehen. Die Überraschung sitzt im allerletzte letzte Teil der Leasingzeit.

Dann wird das Auto begutachtet und jede kleine noch fast unsehbare Kratzer hochgerechnet ob es um einen Totalschaden handelt. Vor allem die teuere Marken können sehr gut rechnen. Ich habe 40 Jahre Erfahrung in der Autovermietung und in diesem Branche heißt es Buyback Damage und die Hersteller können sehr gut rechnen....optisch gesehen ist das Fahrzeug in Ordnung, aber die Endabrechnung war oft in 4 stelligen Bereich.

Ein klassisch Beispiel. Kratzer auf einem Alufelge war hochgerechnet zu neu Anschaffungswert der Felge...und das ist nur ein Beispiel.

Ich kenne der Vertrag nicht inhaltlich, aber diese Falle ist bekannt von der Begutachtung am Ende ist nicht zu vernachlässigen.

Das Thema ist vorab zu klären. Sie können z.b. vereinbaren daß Schäden bis zu Höhe von 750,-- nicht anzurechnen sind. Sind die Schäden höher, dann sollte auch die 750,00 in Minderung gebracht werden. Wenn Sie das Thema so ansprechen, werden Sie merken wie allergisch man reagiert oder versuchen das Thema herunter zu spielen, und dann ist es für Ihnen Zeit aufzupassen.

Viel Erfolg

Hallo,

da ich deinen Vertrag nicht sehen kann, kann ich dazu auch nichts sagen.Ich nehmen aber an, das es um ein Privates Leasing geht.

Und hier lauern folgende Fallstricke:

1.Rückgabe

Leasingfahrzeuge bleiben Eigentum des Leasinggebers und müssen nach Ablauf der Leasingzeit an diesen zurückgegeben werden.Dabei gibt es das

-Kilometerleasing

Man darf nur eine bestimmte Kilometerzahl mit dem Fahrzeug fahren,jeder mehr Km geht ins Geld

-Restwertleasing

Das Fahrzeug wird nach Ablauf der Leasingzeit für den Betrag XXXX zurückgenommen.

Als Privatmann sollte man nur einen Vertrag mit Kilometer-Leasing unterzeichnen, da man hier sehr gut steuern kann, das man nicht zu zahlt.Beim Restwert ist der Streit schon vorprogrammiert,da hier fast immer versucht wird, diesen Wert zu drücken und noch Geld abzukassieren.

2 Leasingraten

Dieses sollten sowohl Vollkaskoversicherung als auch Wartung und GAP-Versicherung einschließen.

3.Fazit

Für einen Privatmann kann sich das Leasen eines Pkw lohnen, wenn es ein spezielles Angebot eines Autoherstellers ist, um den Verkauf einer bestimmten Serie anzukurbeln.

"Vertraglich doof" ist für einen Privatleasingkunden vor allem, dass es eine sauteure Angelegenheit ist. Für einen Geschäftskunden ist es ein Vorteil, dass er die Umsatzsteuer absetzen kann.

Ein Leasing-Vertrag ist nur sinnvoll, wenn die volle Leasingrate als Betriebsausgabe verbucht werden kann.

Für Privatleute ist Leasing nur ein SEHR TEURER Kredit.