Nachsitzen Schleswig Holstein (Gesetzlich)?

4 Antworten

Klassisches Nachsitzen ist nicht erlaubt, beaufsichtigtes Nacharbeiten schon, wobei Hausaufgaben eine Nachbereitung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes darstellen. Entsprechend ist es eine Auslegungssache, die hier über eine Angemessenheitsfrage zu entscheiden wäre, was dann wieder mit der Weisungsbefugnis in Zusammenhang stünde.

Dabei darf nicht vergessen werden, daß auch "menschliches Versagen" schuldhaft sein kann. Selbst im Arbeitsleben gibt es eine Unterscheidung zwischen fahrlässig und grob fahrlässig, wobei es um die Frage der Zurechenbarkeit geht, nicht um die Frage der Schuldhaftigkeit. So kann sich ein Arbeitnehmer nicht auf menschliches Versagen herausreden, wenn er mehrfach am Abend das Führen des Kassenbuchs vergessen hat.

Hausaufgaben gehören aber zu den Obliegenheiten eines Schülers, weshalb schon das erste Vergessen eigentlich nicht mehr als fahrlässig anzusehen wäre. Das einmalige Vergessen von Hausaufgaben kann über dieses Argument etwas realitätsnäher als fahrlässig angesehen werden, es dürfte auch eine Ermahnung gegeben haben (übrigens hätte der Lehrer den betreffenden Schüler über den Inhalt der Hausaufgabe befragen und für die dann mündlich erbrachte Leistung eine Note vergeben dürfen). Bei Ermahnung hat man aber Verkehrungen zu treffen, Hausaufgaben nicht wieder zu "vergessen".

Dabei bewegt man sich auf dem Niveau von Ordnungsmaßnahmen, wo es unerheblich ist, ob fahrlässig oder vorsätzlich. Das Vergessen von Hausaufgaben ist immer schuldhaft da pflichtverletzend, sofern keine Begründung/Entschuldigung vorgelegt werden kann. Menschliches Versagen aber ist allenfalls dann entschuldigend anzuführen, wenn es reine Fahrlässigkeit wäre, die hier auszuschließen ist.

Für Zukünftige mit selber Frage:

Du hast doch schon eine Quelle die dir die Rechtslage erläutert.

Was willst du jetzt genau von uns hören? Du hast Unterrichtsstoff versäumt, und reichst ihn nach schön und gut, aber wie sieht es mit dem zweiten Punkt aus? Zu dem werden die Hausaufgaben besprochen oder kontrolliert. Ahhh da haben wir doch wieder den ersten Punkt du hast den Unterrichtsstoff versäumt.

PS: Lehrer haben auch ein Recht auf Feierabend ^^ falls der Lehrer es kontrolliert sollte dir bewusst sein, dass er wegen dir sicher keine überstunden macht :)

LG ♥

Das siehst du falsch, es handelt sich nicht um eine Strafe, sondern um die Möglichkeit, das Versäumte nachzuarbeiten. Hausaufgaben haben ja einen Zweck. Sie sollen gelerntes vertiefen. Diese Vertiefung des Unterrichtsstoffs wird nachgeholt?

Wer freiwillig Hausaufgaben freiwillig „vergisst“? Jeder der zu faul ist.

ich würde noch den § 17 dazu nehmen , Weisungsbefugnis