Nachschulung wegen abgefahrenen Reifen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

auch DU als Fahrer musst vor Antritt der Fahrt das Fahrzeug auf seinen ordnungsgemäßen Zustand und auf Verkehrssicherheit prüfen.

Wenn die Probezeit verlängert wird, muss man immer auch das Aufbauseminar absolvieren. Da gibt es keine Ausnahme.

Allerdings kann ich dich beruhigen. Der "Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog" sieht für den Fahrer nur bei Gefährdung eine Strafe von 75 Euro vor. Ohne Gefährdung sind es nur 60 Euro. Hast du jemanden gefährdet?

In beiden Fällen gibt es zwar einen Punkt - in beiden Fällen handelt es sich aber "nur" um einen B-Verstoß.

Das findest du hier auf Seite 310 (Seite 382 der PDF-Datei):

http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_17102016_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Von daher wird deine Probezeit "noch" nicht verlängert und du musst auch kein Aufbauseminar absolvieren.

Bei einem weiteren B-Verstoß ist es dann allerdings soweit ;-)

Viele Grüße

Michael

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!:)

@caruby

Gern geschehen - und danke fürs Sternchen ;-)

Gruß Michael

@caruby

Du hast doch noch keinen Bußgeldbescheid - oder? Ich würde den mal abwarten und nicht hier einfach jemandem glauben, der den Sachverhalt nicht unbedingt in aller Gänze kennt.

Wenn der Polizist von 75€ spricht, ist die Gefährdung mit dabei. Egal, ab alle Michaels der Welt das für angebracht halten.

Gruß S.

@Sirius66

Ich habe nur mitgeteilt, dass es einen Unterschied zwischen "mit" und "ohne" Gefährdung gibt und in keiner Form etwas davon geschrieben, was ich für angebracht halte.

Es gibt nicht auf jeden Fall bei einem Punkt Probezeitmaßnahmen, egal ob irgendwelche Siriuses irgendetwas anderes behaupten und irgendwohin verlinken.

Gruß Michael

@19Michael69

Aber dass du auch nur verlinkst, vergessen wird ganz schnell oder was?

Wir werden sehen und der TE wird schlauer.

Es geht um den Punkt. Den gibt es für 2 B-Verstöße oder 1 A-Verstoß. Dann ist ein Aufbauseminar fällig und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

Ich würde versuchen, Widerspruch einzulegen. Erkundige dich mal, wie aussichtsreich das ist.

Gruß S.

Nur EINEN Punkt kann es allerdings NIE für ZWEI B-Verstöße geben ;-)

Gruß Michael

@19Michael69

Aber für einen - wie in diesem Fall. Und ein Punkt bedeutet Probezeitmaßnahmen: Aufbauseminar und Verlängerung.

Herzlichen Glückwunsch zum Stern - manche glauben eben alles und vergeben sie, weil jemand ihnen nach dem Mund redet.

Gruß S.

@Sirius66

Auf jeden Fall gut, dass er dir nicht geglaubt hat, denn was du schreibst ist falsch.

Du selbst glaubst irgendeiner Seite im Internet, ohne es zu hinterfragen.

Nicht jeder Punkt hat automatisch bzw. sofort Probezeitmaßnahmen zur Folge.

Um dies zu erkennen, hättest du einfach auf den Link in meiner Antwort zum "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" klicken brauchen.

In Zukunft besser erst informieren und dann kritisieren.

Gruß Michael