Nachschulung bei Unfall mit Blechschaden NACH Probezeit?
Hallo ihr Lieben, das ist meine erste Frage hier. Ich habe schon öfter etwas zu unterschiedlichsten Themen nachgelesen und hoffe auch auf meine erste eigene Frage so liebe Antworten zu bekommen. Folgendes ist passiert: Ich habe heute morgen meinen ersten Unfall gebaut. Es war ein klassisches Übersehen und Vorfahrtsverstoß. Ich bin aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Vorfahrtsstraße gebogen und habe dabei ein anderes Auto übersehen. Beide Autos haben einen Blechschaden, verletzt wurde niemand. (die andere Frau klagte zwar über Rückenschmerzen, wollte aber nicht dass das aufgenommen wird) Die Polizei war da und es gab auch einen Zeugen. Ich habe eine Aussage gemacht, da es ja zweifelsfrei mein Fehler war. Der Polizist meinte dass es mich auf jeden Fall Punkt(e) (wie viele sagte er nicht) kosten wird und evtl eine Nachschulung, da ich noch in der Probezeit sei. Nun sind ein paar Stunden vergangen, der erste Schock ist vorbei und man kommt ins grübeln. Ich habe damals bf17 gemacht. Damit habe ich doch 2 Jahre Probezeit?! Ich habe meinen Führerschein am 06.02.2014 bestanden und der Unfall ereignete sich am 08.02.2016. Damit habe ich doch gar keine Probezeit mehr, oder? Also können die mich nicht zur Nachschulung schicken und meine Probezeit verlängert sich auch nicht (weil sie ja eben schon vorbei ist), richtig? Bekomme ich in jedem Fall Punkt(e) und ist absehbar wie viele (es ist wie gesagt mein erster Verstoß)? Würde es etwas ändern wenn die andere Frau nun doch "verletzt" ist? Ich weiß es sind etwas mehr als eine Frage ^^ Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus. Ich soll heute Abend eh nochmal bei der Polizei anrufen, wüsste aber gerne schon vorher Bescheid.
5 Antworten
Soweit ich das rauslesen kann kostet der Vorfahrtsverstoß mit Sachbeschädigung 120,-€ und es gibt einen Punkt.
Probezeit hast du eigentlich keine mehr.
Hab jetzt noch nach der Probezeit geschaut, da solltest du aus dem Schneider sein:
Die
Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung
nach der Prüfung. Sie dauert wie bei über 18jährigen zwei Jahre und
beinhaltet die gleichen Regelungen
Ich habe meinen Führerschein am 06.02.2014 bestanden und der Unfall ereignete sich am 08.02.2016. Damit habe ich doch gar keine Probezeit mehr, oder?
Wann Du die Prüfung bestanden hast ist irrelevant, entscheidend ist das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis.
Dies steht auf dem Führerschein drauf unter der Nummer 10, bzw. weitere Eintragungen unter Nummer 14.
Meine Güte legt doch nicht jedes Wort auf die Goldwaage^^ ich meine damit "die Erteilung der Fahrererlaubnis" das ist ja schließlich der Moment in dem ich die Prüfung bestehe. Aber danke für die Antwort ^^ bin mir mittlerweile relativ sicher, dass ich wohl nicht zur nachschulung muss. Das ist schon mal gut. Glück im Unglück
Meine Güte legt doch nicht jedes Wort auf die Goldwaage
Äh hallo, geht es denn noch ?
Gerade die Erteilung der FE ist das Entscheidende, gerade in deinem Fall wenn es um ein paar Tage geht.
ich meine damit "die Erteilung der Fahrererlaubnis" das ist ja schließlich der Moment in dem ich die Prüfung bestehe
Nein die Erteilung der FE ist eben nicht der Moment in der Du die Prüfung bestehst, aber ist mir hier jetzt auch egal, gewiss werde ich bei einem solchen Kommentar keine weiteren Ratschläge geben, zudem Du alles wissenswerte in der Antwort erfahren hast um Gewissheit zu haben ob oder ob nicht.
Wirklich, Leute gibt es die stellen Fragen, bekommen eine professionelle Antwort und hinterlassen ein Kommentar mit "Meine Güte" beginnend, *kopfschüttel*
Naja deine erste Antwort war jetzt auch alles andere als nett. Ich lasse mich nicht gerne als dumm hinstellen, dafür ist gutefrage ja schließlich da, damit man Fragen stellen kann. Da brauch ich mich nicht hinstellen zu lassen, dass ich nicht lesen könnte welches Datum auf meinem Führerschein steht. Da steht halt nun mal der 06.02.2014 also hab ich da deine tolle Fahrerlaubnis bekommen. Denn ja auch der rote Zettel zählt als Fahrerlaubnis, so lange ein eingetragener Beifahrer dabei ist. Sonst wäre das BF17 ja Schwachsinn.
Naja deine erste Antwort war jetzt auch alles andere als nett
Bitte ?!?
Die Antwort ist absolut korrekt und hat nirgends etwas mit dumm hinstellen zu tun !
Da brauch ich mich nicht hinstellen zu lassen, dass ich nicht lesen könnte welches Datum auf meinem Führerschein steht. Da steht halt nun mal der 06.02.2014 also hab ich da deine tolle Fahrerlaubnis bekommen
Hier kann niemand hellsehen, auch ich nicht.
Antworten können nur anhand den gegebenen Informationen ausfallen, je genauer diese Informationen sind, desto genauer ist eine Antwort möglich, deine bisherigen Informationen waren nicht ausreichend um eine abschließende Antwort zu geben.
Deine Informationen beinhalten lediglich wann der Unfall passierte und wann Du die Prüfung bestanden hast (dieses Datum ist irrelevant), viele Erwerber einer Fahrerlaubnis legen die Prüfung bereits 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters ab und bekommen erst 4 Wochen später die Fahrerlaubnis erteilt !
Anhand den von dir zur Verfügung gestellten Informationen ist gar keine andere Antwort bezgl. deiner gestellten Frage möglich ob Du noch in der Probezeit warst oder nicht.
Ja gut wenn mans so sehen will hast du wohl recht. Ich gehe halt nicht davon aus, dass man seinen Führerschein macht obwohl man rein vom Alter her noch gar nicht dürfte. Ich war jedenfalls schon 17 und der Prüfer hat mir noch vor Ort meine "Fahererlaubnis" überreicht und es steht eben auch dieses Datum im Führerschein. Gut, dann merke ich mir jetzt jedes Pfitzelchen zu schreiben. Mein Radio war übrigens aus und meine Tasche lag auf dem Beifahrersitz, vllt hat das ja auch noch Relevanz ;). Dann sag ich mal Sorry, hab ich heute ja nicht schon oft genug ^^ Schönen Tag noch
Wenn du aus der Probezeit raus bist am Zeitpunkt des Unfalls wirst du nicht zu einer Nachschulung müssen. Das entscheidet aber auch nicht die Polizei.
Das ganze wird weitergegeben und die Führerscheinstelle prüft dich dann etc ob Daten etc. passen, hast du dann den Führerschein weniger als 2 Jahre, können die dich dahin schicken
Du hast den Führerschein am 06.02.14 bestanden, wurde er dir auch am 06.02.14 ausgehändigt?
Denn maßgeblich ist das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis. Sprich mal angenommen du hast die Prüfung am 06.02.14 bestanden, der rosa Lappen wurde dir aber erst am 08.02.14 ausgehändigt, dann wärst du zum Zeitpunkt des Unfalls noch in der Probezeit gewesen.
Sollte dir die Fahrerlaubnis vor dem 08.02.14 erteilt worden sein, dann bist du auch aus der Probezeit draußen. Mit BF17 dauert die Probezeit nicht länger...dann war der Polizist vielleicht möglicherweise mit den Gedanken noch in 2015 :-P
Ich würde von 120€ und 1 Punkt ausgehen...alles andere abhängig davon ob Probezeit oder nicht.
Ja, er wurde mir auch am 06.02.2014 ausgehändigt. Also halt der rosa Zettel, da ich ja erst 17 war, aber der zählt ja auch als "Fahrerlaubnis" so lange eben ein eingetragener Beifahrer dabei ist.
dann bist du auch aus der Probezeit draußen.
Fahrerlaubnis ist damit dann erteilt worden. Ist ja eine vollwertige Fahrerlaubnis. Vielleicht hat dann der Polizist einfach wirklich nicht genau aufs Datum geschaut oder sich im Datum geirrt.
Wenn die zwei Jahre um sind, sind sie um.
Natürlich könnte ein Gericht dir trotzdem eine solche Auflage machen. Aber zu einem Gerichtsverfahren wird es ja wohl kaum kommen
Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort! Wenn das so ist, denke ich ja richtig und bin ganz knapp aus dem Schneider. Der eine Punkt ja gut ist eben so, ein bisschen Strafe muss ja auch sein ;)