Darf man eine Klausur nachschreiben lassen, nur wegen einer Schüler/in?

4 Antworten

Sollte es mal zu einem solchen Fall kommen, kann man sich auch an seinen Vertrauenslehrer wenden.

Das ist gesetzlich eindeutig geregelt. Kollektivstrafen sind nur dann zulässig, wenn die Verfehlung jedem einzelnen Schüler/in zuzurechnen ist. Unter diesen Umständen ist die Wiederholung einer Klassenarbeit eine unzulässige Disziplinarmaßnahme.

Nur wenn der Lehrer beweisen kann dass die ganze Klasse gespickt hat.

Nein, dass ist nicht ok. Höchstens wenn der Lehrer beweisen kann, dass die ganze Klasse am spicken beteiligt war. Aber ansonsten ist es ja unfair gegenüber dem Rest. Der Lehrer sollte bei der Person durchgreifen, und eine 6 geben.