Nachmittagsunterricht ohne Mittagspause?
Meine Tochter sucht die 9. Klasse Gymnasium in NRW. Mittwochs hat sie 8 Stunden (Die 6. Stunde geht bis 12.55 Uhr, dann Mittagspause bis 13.45, von 13.45 Uhr bis 15.15 Uhr nochmal Unterricht). Ich bin der Meinung, die Schule ist verpflichtet, eine Mittagspause einzuhalten. Jetzt soll meine Tochter aber WÄHREND der Mittagspause das Schulorchester besuchen (da sie den Differenzierungskurs Musik gewählt hat). Darf die Schule sie dazu verpflichten, oder steht ihr eine Mittagspause zu? Meiner Ansicht nach muss die Schule den Termin für das Orchester dann anders wählen! Kann mir jemand sagen, wie die Gesetze für diesen Fall aussehen?
5 Antworten
Nach Pkt. 2.2 des Erlasses
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/pausen_erlass.pdf
soll spätestens seit dem 31.01.2011 eine 60-minütige Mittagspause sein.
Wenn etwa um 08:00 Uhr die Schule beginnt ist die 6. Schulstunde um 13:15 Uhr zu Ende. Allerdings beginnt - bei einer 5-Tage-Woche - der Nachmittags Unterricht dann bereits in der 7. Stunde, in meinem Beispiel also bereits um 14:15 Uhr :-)
Das bedeutet, dass jeglicher Unterricht in der 7. Schulstunde des Tages Nachmittagsunterricht ist. Unabhängig davon ab die Erste Stunde frei ist.
Geringfügige Abweichungen sind gem. Pkt. 2.3 möglich, zumal wenn der Unterricht vorher beginnt oder andere Stundenraster vorliegen.
Auch lässt der "Mittagspausenerlass" offen, ob die 2. große Pause der einstündigen Mittagspause hinzugerechnet werden kann :-)
Natürlich kann man den Stundenplan noch weiter entzerren und allen eine Stunde frei geben.
Oder Samstagsunterricht einführen. Dazu müsste es aber auch zu einer breiten Zustimmung der Eltern wie einem Umsetzungswillen der Schulleitung kommen - die personelle Ausstattung steht dem ebenso entgegen wie der Wunsch der Eltern nach einem gemeinsamen Wochenende mit Ihrem Kind oder dem verständlichen Wunsch, ihm ein geregeltes, soziales Leben außerhalb der Schule (Sportunterricht, Freizeit) zuteil werden zu lassen.
HTH
G imager761
also irgendwelche Gesetze kann ich dir leider nicht sagen, aber bei uns ist das auch so. Die armen Lateiner hatten die 7. Stunde auch noch unterricht und dann teilweise aber noch 3 Stunden hinterher! Fair ist das sicher nicht, aber jeder Lehrer hat verständnis, wenn ein Schüler in der nächsten Stunde noch etwas isst, solange es nicht desn ganzen Unterricht stört. Aber ich denke mal, es geht einfach stundenplanmäßig nicht anders, als diese 7. Stunde und drum wird swich wohl auch nix ändern lassen
Rein rechtlich gibt es nur "soll"-Empfehlungen, keine "muss"-Bestimmungen. Dennoch versteh ich dein Problem und denke, diese Bedenken kannst du auch den Lehrern nahe bringen. Nur eben nicht auf Konfrontationskurs gehen, sondern als Verbündete, denen es um die Kinder geht, ins Boot holen.
Bei uns in Bayern ist es so, dass man bis zur Oberstufe eine Mittagspause hat, dafür muss die Schule sorgen. Ist auch meines Wissens vom Kultusministerium vorgeschrieben.
Vorgeschrieben als Verordnung nicht; es handelt sich m.W. um eine allgemeine Empfehlung analog zu den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (auch wenn selbiges auf Schulen keine Anwendung findet). Dummerweise greift diese Empfehlung bei freiwilligen Zusatzkursen (Neigungsfächer etc.) nicht, weil die oft aus Termingründen dann in der 7. Stunde landen.
erstens ist es kein freiwilliger Zusatzkurs, sondern Pflichtveranstaltung, zweitens ist er nicht in der 7. Stunde gelandet, sondern VOR der 7.+8. in der Mittagspause
Sofern es sich bei dem Differenzierungskurs um ein freiwilliges (Ergänzungs-)Fach handelt, kann die Mittagspause leider ausfallen, ja. Das geht anders in Anbetracht der ohnehin schwierigen Kursplangestaltung wohl kaum; sonst wären die Wahlpflichtfächer oder Neigungskurse alle immer erst spätnachmittags oder abends fällig.
Für andere Schüler ist das Orchester zwar eine freiwillige Veranstaltung, für meine Tochter aber Teil des Pflicht-Differenzierungskurses.
Das wäre ein Ansatzpunkt, aber auch in NRW kann die Schulleitung in Einzelfällen sich über die Empfehlung des zuständigen Kultusministeriums hinwegsetzen (siehe auch den Link den imager761 eingestellt hat).
stimmt nicht