Nachmieter zieht früher ein - Nebenkostenabrechnung
Hallo,
mir ist folgendes passiert und vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.
Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.
Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.
Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.
Jetzt erhalte ich eine Nebenkostenabrechnung, deren Berechnungszeitraum auch nur bis zum 14.6. ausgewiesen ist. Da ich leider die Abrechnung beanstanden musste, habe ich als Antwort ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters erhalten, in dem er mich darauf hinweist, dass er so "kulant" war, mir nur den halben Monat Juni zu berechnen und nicht den gesamten, da ich ja bis 30.6. noch Mieter war. (Im Wortlaut "Des weiteren wurde in der Abrechnung zutreffenderweise für den Monat Juni ein hälftiger Monat Juni in Ansatz gebracht. Die Kündigung ihrerseits war seinerzeit sogar zum 30.6. ausgesprchen...usw")
Nach dem Wortlaut in dem restlichen Schreiben lese ich zwischen den Zeilen eine versteckte Drohung, mir doch noch den gesamten Monat in Rechnung zu stellen, wenn ich meine Beanstandung der Nebenkostenabrechnung weiter verfolge.
Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt? Ist dann nicht auch der Berechnungszeitraum bis zum 14.6. korrekt? Oder kann er nachträglich den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung noch ändern, obwohl einem frühzeitigen Mieterwechsel zugestimmt wurde?
Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.
Ich danke Euch vielmals für ein paar Tips!
Phil
3 Antworten
Sofern die frühzeitige mündliche gemeinsame Änderung des Mietvertrages bzw. der Kündigung beweisbar ist, haben Sie recht; ansonsten der Vermieter.
Sowohl mein Nachmieter als auch mein Freund, der zur Shclüsselübergabe anwesend ist, können dies bestätigen. Danke!
Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.
Würde ich nur machen, wenn ich dann keine Miete mehr zahlen muss
Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.
Der Nachmieter ist aber nicht der Vermieter und nur wenn der und Nachmieter einverstanden sind, kann der M ietvertrag geändert werden.
Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.
Sollte man immer schriftlich machen damit man Beweise hat.
Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt?
Die Entgegennahme der Schlüssel beendet nicht den Mietvertrag.
Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.
Wende Dich an den Mieterbund.
MfG
Johnny
Hi,
der korrekte Berechnungszeitraum ist bis zum 14.6, ganz egal was der Eigentümer schreibt.