Nachmieter zieht früher ein - Nebenkostenabrechnung

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Sofern die frühzeitige mündliche gemeinsame Änderung des Mietvertrages bzw. der Kündigung beweisbar ist, haben Sie recht; ansonsten der Vermieter.

Sowohl mein Nachmieter als auch mein Freund, der zur Shclüsselübergabe anwesend ist, können dies bestätigen. Danke!

Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.

Würde ich nur machen, wenn ich dann keine Miete mehr zahlen muss

Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.

Der Nachmieter ist aber nicht der Vermieter und nur wenn der und Nachmieter einverstanden sind, kann der M ietvertrag geändert werden.

Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.

Sollte man immer schriftlich machen damit man Beweise hat.

Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt?

Die Entgegennahme der Schlüssel beendet nicht den Mietvertrag.

Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.

Wende Dich an den Mieterbund.

MfG

Johnny

Hi,

der korrekte Berechnungszeitraum ist bis zum 14.6, ganz egal was der Eigentümer schreibt.