Nachmieter zahlt Inventar nicht?

10 Antworten

sowas ist wirklich ärgerlich, ich hätte als erstes jetzt auch auf finanzielle Schwierigkeiten getippt, welchen Grund sollte es sonst geben, da ja Teilzahlungen geleistet und andere Fristen vereinbart worden. Suchen Sie doch einmal direkt das Gespräch und fragen statt einer weiteren Aufforderungen konkret nach den Gründen. Vielleicht ist das mit dem Vortäuschen ja auch ein Irrtum.

Was den Nachweis angeht, alles das selbst aufgezeichnet und nicht unter Zeugen oder nicht beglaubigt ist ist generell schwierig als ausreichend zu betrachten, im Ernstfall wird dies nicht ausreichen, meine Meinung ist dennoch besser etwas als nichts; haben Sie denn die Personalien darauf mit vermerkt oder lief die Überlassung samt Unterschrift mit über den Vermieter? Damit sollte es einen offiziellen Charakter haben über den Sie es einfordern könnten. Vielleicht wäre es noch eine Alternative sich an diesem zu wenden und es mit über die Miete zu verrechnen!?

Was den Nachweis angeht

Der unterschriebene Zettel reicht doch.

Das ist wirklich schade. Rein rechtlich kannst du jetzt eine Mahnung schreiben und nach Fristablauf ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben.
Wenn du einen Titel erhälst hast du die Möglichkeit pfänden zu lassen.

Das kostet aber Geld und Nerven du ich pers. für 55€ nicht auf mich nehmen würde.
Versuch weitere Gespräche aber klingel oder ruf nicht täglich an, damit könntest du sie ja nötigen.

Falls vehement nicht gezahlt wird wirst du um deines Willen die 55€ wohl als Lehrgeld abschreiben müssen.

Schreibe sie höflich an und sage ihr das du mit deiner Geduld am Ende bist und eine allerletzte Zahlungsfrist setzt. Sollte es zu keinen Zahlungseingang bis "Datum XXX" geben, übergibst du den Fall einen Anwalt und leitest unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren ein. 

Wenn man mit einen Anwalt droht bewirkt dies meistens Wunder.  

Weise sie auch noch einmal darauf hin, wenn es zu einen Verfahren kommt, dass sie als Schuldner die vollen Kosten zu tragen hat und dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist als die 55 Euro. 

Schreib ihr einen letzten Brief mit Fristsetzung, bis wann das Geld bei dir zu sein hat. Danach gibst du das an den Anwalt und läßt ihn das machen. Sie rechnet doch damit, dass du auf das Geld verzichtest.

du kannst ihr mit einem Anwalt drohen, sie weiß ja nicht, dass der betrag zu gering ist ;-)

schreib es ihr.

alternative ist, du gehst zu einem Schiedsmann, such mal bei Google nach einem schiedsman in deinem ort

Wieso ist der Betrag zu gering? Zivilrechtlich gibt es kein "zu gering". Der Anwalt treibt auch 3,50 Euro ein, wenn man ihn beauftragt.

Das stimmt schon, nur hab ich bei meiner Rechtsschutzversicherung 150€ Selbstbeteiligung und somit sind die 55€ die einzutreiben sind einfach... Zu gering..