Nachmieter nach zusage wieder ablehnen, da er die Möbel nicht übernehmen vom Vormieter übernehmen will?

6 Antworten

Kann D zum eigentlich vereinbarten Termin einziehen ohne die Möbel zu kaufen? Kann C einfach irgend einen Nahcmieter aussuchen?



Das entscheidet der Vermieter und weil Ihr alle einen eigenen Mietvertrag habt, dürfte dass der Eigentümer der Wohnung sein.

Die Mieter haben in der Regel kein Mitspracherecht bei Mietverträgen von anderen Mietern und können daran auch keine Bedingungen knüpfen.


MfG

johnnymcmuff

Wenn C nun sagt, dass er den Mietvertrag auslaufen lässt und nicht frühzeitig zum 01.05. auszieht, obwohl das mit D abgesprochen wurde

@Keshius

Wenn C nun sagt, dass er den Mietvertrag auslaufen lässt und nicht frühzeitig zum 01.05. auszieht, obwohl das mit D abgesprochen wurde

Wenn man nichts schriftlich vereinbart hat kann man nichts beweisen und dann gilt folgendes:

C kann so lange wohnen bleiben wie die Kündigungsfrist läuft.

Ich denke D, hat einen Mietvertrag der nach dem Ende der Kündigungsfrist beginnt, sollte der Vertrag früher datiert sein, dann hat der Vermieter ein Problem.

@Keshius

dann muss sich D zwischenzeitlich eine andere Unterkunft suchen. Ansprechpartner ist der Vermieter der Wohnung, DA aber alle Bewohner einen eigenen Mietvertrag haben, haben Sie eigtl. auf die Wahl des Nachmieters keinen Einfluss. 

@johnnymcmuff

Gilt eine Whatsapp nachricht als beweis?

Wenn daraus eine eindeutige Willenserklärung hervorgeht, ja.

C hat einen eigenen Mietvertrag, es ist keiner verpflichtet die verbliebenen Möbel zu übernehmen. Zwingen kann er keinen. C muss erstmal kündigen und den Urzustand wieder herstellen. 

>Kann C einfach irgend einen Nahcmieter aussuchen

C hat da nix zu bestellen, er ist auch nur Mieter. 

ER hat da keinen Einfluss drauf. 

Wie soll der Neue einziehen wenn er seine Sachen nicht aufstellen kann? Möbel könnten anderweitig untergestellt werden. Sollten da Unterstellkosten anfallen, so ist das die Sache von C. 

Er sollte auf Geld verzichten, wird am kostengünstigsten sein. 

Kein Nachmieter kann dazu verpflichtet werden, Abstand zu bezahlen oder Möbel zu übernehmen.

Was steht denn im Mietvertrag über neu Vermietung? Hat jeder Mieter der Wohnung 1 Stimme? Oder nur diejenigen, die in der Wohnung verbleiben, weil ja nur die mit dem neuen Mieter zusammen wohnen müssen?

Für jedes Zimmer gibt es einzelne Mietverträge.

Dann haben A und B gar kein Mitspracherecht, allein der Vermieter entscheidet wer neuer Mieter nach C wird.

Und der Vermieter entscheidet auch ab wann.

Was A,B,C und D wollen oder nicht ist völlig irrelevant.

So nebenbei, hat C überhaupt form- und fristgerecht gekündigt?

Grundsätzlich gilt: Der ausziehende Mieter muss seine Möbel mitnehmen. Über den Nachmieter entscheidet allein der Hauptmieter. Diese Bedingungen können bei Einverständnis aller Parteien beliebig geändert werden.

Des Weiteren muss der ausziehende Mieter sich nicht an der Nachmietersuche beteiligen.

@asdundab

Des Weiteren muss der ausziehende Mieter sich nicht an der Nachmietersuche beteiligen.

bitte wer dann? Bestimmt keine Sache des Vermieters. Der Vermieter kann den Nachmieter ablehnen, aber bestimmt nicht suchen. 

Stellung des Nachmieters kann die Kündigungsfrist verkürzen; sofern der Vermieter Diesen akzeptiert. 

Für jedes Zimmer gibt es einzelne Mietverträge. Macht des jeden zum Hauptmieter?

Haben alle 3 Parteien direkt beim Hausbesitzer gemietet? Dann wäre der Hausbesitzer für die Klärung zuständig, denn er wäre der Vermieter. Aber normalerweise gibt es bei WGs immer eine Person, die die gesammte Wohnung gemietet hat, und dann an die anderen Parteien untervermietet.

Wer steht denn in deinem Mietvertrag als Gegenpartei? (B, C oder ein Dritter; wenn du A wärst)

@asdundab

Es gibt keinen Hauptmieter. Mietvertrag habe ich nicht zur hand.

@asdundab

Unser Vermieter ist eher chillig drauf

Der Vermieter schließt dann die Mietverträge. Er kann von C verlangen, dass er alle Möbel zum Auszug aus der Wohnung entfernt. Wenn er und D schon einen Mietvertrag unterzeichnet haben muss er das auch (außer D verzichtet hierauf). Wurde noch kein Mietvertrag unterzeichnet, kann er D auchnoch ablehnen und einen anderen Bewerber aussuchen. Aber er kann auch mit D den Vertrag unterzeichnen (würde ich an seiner Stelle machen) und C auffordern die Wohnung zu räumen. Die Mieterwahl liegt im reinen Ermessen des Vermieters!

Wenn der Mieter einen Nachmieter stellt, und der Vermieter zustimmt ist das eine freiwillige Sache beider Parteien. Wenn das vertraglich vereinbart wurde ist sie auch bindend. Der Vermieter kann natürlich auch einen "Nachmieter" suchen, der dann nach Ende der Kündigungsfrist einzieht. Des Weiteren kann einvernehmlich auch ohne Nachmieter auf die Kündigungsfrist verzichtet werden.