Nacherfüllung bei Privatverkauf?

6 Antworten

Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Soweit überhaupt ein Mangel vorliegt, hast du als Verkäufer das Recht, den Mangel zu beheben (Recht der zweiten Andienung).

Das vorliegende Problem ist, dass du Paypal als Zahlungsmethode akzeptiert hast. Was bei Paypal abläuft hat mit Kaufrecht relatig wenig zu tun.

So ist es, aber der Fragesteller will keine Tipps dazu haben, weil er das selbst weiß. Lies mal seine Reaktionen zu meiner Antwort.

@Mignon5

Also sei mir nicht böse...Du hast einfach meine Frage nicht beantwortet. uni1234 hat meine Frage beantwortet. Ich sehe nicht das du auf meine Fragen zur Nacherfüllung eingangen bist.

@PeterPan008

Das konnte ich gar nicht, weil du deine Frage unvollständig gestellt hattest und ich erst nachfragen mußte. Aber egal...

@Mignon5

Wie gesagt, ich bin über jede Hilfe dankbar! Das kam vielleicht etwas anders rüber. Ich wollte lediglich wissen ob mir nicht als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung zustehen sollte. Scheinbar macht PayPal ja seine eigenen Gesetze... Wollte dich nicht attackieren. :-)

@PeterPan008

Okay. Entschuldigung angenommen. Peace! :-)

Also zählt ab jetzt was PayPal für richtig hält und nicht der deutsche Staat?^^

@PeterPan008

so ist es, PayPal arbeitet mit einer luxemburgischen Bankenlizenz

@peterobm

Das hat damit nichts zu tun. In Luxemburg gilt ähnliches Kaufrecht wie in Deutschland, da beides auf EU-Recht basiert.

Wer Recht hat oder nicht, ist leider bei PayPal-Zahlung unerheblich. Indem Du PayPal-Zahlung gestattest, räumst Du dem Käufer auf Deine Kosten 180 Tage Käuferschutz, d.h. Reklamations- und somit verschleiertes Rückgaberecht, ein. Da kann Dein Käufer behaupten, was er will, keiner prüft das nach.

PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen. So ist es, wenn man PayPal-Nutzungsbedingungen als "gelesen und akzeptiert" anklickt und diese nicht gelesen hat.

Das Geld wird von PayPal zurück gebucht werden.

Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten. Und als gewerblicher nur, wenn Du über einen ebay-Shop anbietest.

Ok das war mir bis jetzt so nicht bekannt. Ich gehe natürlich erstmal von deutschem Recht aus. Ich habe vorhin mit einer Dame von PayPal gesprochen, Sie gab mir jetzt erst einmal recht. Allerdings auch nur weil ich Ihr gesagt habe das er das gleiche Produkt von mir angeboten bekommen hat. Also wenn er recht bekommt habe ich ja meine Lektion gelernt und mache ab sofort alles über die gute alte Sparkasse...

@PeterPan008

Das ist die nächste Lehre: Egal, ob Du bei ebay oder PayPal anrufst, jeder bekommt immer recht. Hätte Dein Käufer angerufen, hätte er auch Recht bekommen. Die gehen nur nach den Prinzip, schnell die Anrufer wieder abwimmeln, wahrscheinlich werden die nach der Anzahl der getätigten Gespräche bezahlt. Nachgewiesenermaßen werden sogar gefährliche und falsche Auskünfte von dem gemieteten Call-Center gegeben. Du kommst in Verbraucherforen immer besser, zu fragen. Schlaf trotzdem gut und tschüs.

@dresanne

Hmm ok, also unser Gespräch ging 30min und das kam mir jetzt nicht so vor, aber schauen wir mal was passiert

@dresanne

Ich habe heute nach mehrfachen Widerspruch des Käufers RECHT bekommen. Die Ware ist wie beschrieben und er hat damit zu leben laut PayPal. Also bei mir hat PayPal sich sehr genaue an deutsches Recht gehalten, naja vielleicht hatte ich auch Glück ^^

klar darf er den Käuferschutz bei PayPal nutzen, das sogar bis zu 180 Tagen.

PayPal fackelt da nicht lange, PayPal hat sich garantiert bei dir gemeldet und um Stellungnahme gebeten

Ja das ist ja auch richtig so. Das Geld ist ja auch nur eingefroren und nicht an ihn zurück gegangen. Mir ging es um den rechtlichen Hintergrund.

@PeterPan008

Lies einfach mal die PayPal-Nutzungsbedingungen, die Du lediglich als gelesen angeklickt und akzeptiert hast.

@PeterPan008

Der rechtliche Hintergrund ist von Dir selbst vernichtet worden, indem Du PayPal-Zahlung gestattest und dem Käufer somit Narrenfreiheit gibst.

Du musst da garnichts nacherfüllen. Der Käufer hat die Karte durch falschen Einbau zerstört... fertig.

Da würde ich garnichts nachverhandeln. Wenn er unqualifiziert ist, sollte er sich so etwas nicht kaufen.

fertig.

Mario

Im Prinzip richtig - du übersiehst nur die Paypal Zahlung

@miezepussi

Das muss man nicht übersehen. Paypal sieht das genauso. Ich bin mir da ganz sicher.

Lasst euch doch nicht so schnell durcheinander bringen.

Falls es jemanden interessiert.... Ich habe seit 1,5 Jahren Ärger mit dem Unterhaltsamt in Deutschland. Wohne selber in Dänemark. Am Anfang kamen die Briefe noch via Enschreiben. Mittlerweile über die normale Post. Kindesunterhalt.

Ich bekomme Forderungen über 270 Euro Kindesunterhalt. Sebsbst ein Gericht hat einen Beschluss gemacht... 170 Euro. Den Hat die Staatsanwaltschaft irgendwo schon völlig überehen. Forderungen über Forderungen. Ich sollte 5 000 Euro nachzahlen. Der letzte Brief war vom "Bundesfinanzministerium". Ich fühlte mich richtig geehrt. 535 Euro.

Auch das kann ich nicht bezahlen.

Aber immer hin, demnächst kommt Frau Merkel noch bei mir an und will Geld von mir sehen.

Andere hinteziehen Steuern in Millionen Höhe, bei mir bleiben sie bei.

Ich erhalte Harzt 4 und sie nerven. Ich wohne in Dänemark. Bekomme alle 2 Monate böse Briefe aus Deutschland. Sie sind schon seit langen nicht mehr über ein Einschreiben abgesichert. Ich mache mir schon lange den Spass und antworte trotzdem.

Was der deutsche Staat immer noch nicht begreift... "Ich nix Geld". Sie wollen immer eine Auflistung meiner Einkünfte. Bekommen sie aber nicht.

Bundesfinanzministerium. Im Endeffekt ging das Scheiben zurück nur an das Unterhaltsamt. Hätten sie einen Zugriff auf mich hätten sie es schon lange gemacht.

Außer dDrohungen kommt da aber nichts.

Mario

@techniker68

Das Unterhaltsamt hat aber rein gar nichts mit der Frage zu tun.

@miezepussi

Richtig. Aber es ist mir gerade so durch den Kopf gegangen. Aber ich gebe im Allgemeinen auch eine Antwort auf die Frage.

Sorry.

Ich bin nicht perfekt und habe zur Zeit meine eigenen Gedanken.

Mario

Hi Mario, danke für deine Antwort. Die Grafikkarte wurde nicht durch den Käufer kaputt gemacht denke ich. Sie hatte durch den falschen Anschluss nur zu wenig Leistung, das hat sich ja geklärt. Ging rein um mein Recht auf Nacherfüllung :-)