nachehelicher unterhalt mit kredit
hallo, werde alles kurz schiledern um das lesen zu vereinfachen
situation: - getrennt lebend seit 2012 -er hat scheidung eingereicht aber gibt lohn nicht an , dadurch scheidungstermin verschoben -verdient ( das weiss ich ) 3200,00 netto -ich bin friseurin ,arbeite ,verdiene 520,00 bisher trennungsunterhalt ( 360,00) , kindsunterhalt( 330,00) immer pünktlich
nun hat erim april einen kredit uagenommen von 20 000,00 und laut kontoauszug minus auf dem konto. hat das auswirkungen auf nachehelichen unterhalt? eigentlich waren meine chanchen gut ...aber nun????
vielen dank für das lesen und eventuelle hilfe lg antje
6 Antworten
Hallo,
seinen Verpflichtungen Euch gegenüber kann er so nicht entkommen ! Der Unterhalt wurde doch hoffentlich vom Gericht festgelegt?Denn Irgendwo müssen die Beträge ja mal zustande gekommen sein?
Dann muss er auch zahlen ! Also fragst Du am besten deinen Anwalt ! Teile ihm mit , dass dein ex einen Kredit aufgenommen hat ! Vielleicht hat er das ja auch gemacht , um Dich für den Versorgungsausgleich auszubezahlen ?
GLG , viel Erfolg und einen schönen Abend , wünscht Dir , clipmaus :-))
Schulden, die noch aus der Ehezeit stammen und die im Einverständnis mit dem anderen Ehepartner gemacht wurden, sind bein Einkommen anrechenbar.
Nacheheliche Schulden haben keine Auswirkung.
Da ihr ja noch verheiratet seid und wenn Du nicht der Kreditaufnahme zugestimmt hast, dann dürfen die Schulden nicht berücksichtigt werden.
Darüber solltest Du aber Deinen Anwalt informieren; der klärt das dann ab.
Der Kredit ist egal ;) Sein eigenes Bier.
Kommt auf die Verwendung des Kredits an. Eine wichtige Anschaffung kann ins Gewicht fallen. Aber z.B. ein Luxusauto braucht man nicht, um zur Arbeit zu fahren. Bei einem Scheidungstermin müssen diese Fakten offen gelegt werden und warum hat das bisher der Anwalt nicht verlangt eine Verdienstbescheinigung vorzulegen? Etwas dubios.
Sein Kontostand hat nicht mit dem Unterhalt zu tun.
Der Kindesunterhalt bemisst sich an seinem unterhaltsrelevanten Einkommen, ebenso der "Trennungsunterhalt" für Dich. Schuldentilgungen haben nur Einfluss darauf, wenn es sich um "eheliche" handelt, also solche, die dem Eheleben zugute kamen (gemeinsame Anschaffungen, Haus, Auto etc...)
Nachehelicher Unterhalt wird ohnehin nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen, denn es wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung erwerbsfähig sind und ihren eigenen Lebensunterhalt selbst verdienen.