Nachehelicher Unterhalt - Vater am Existenzminimum?

8 Antworten

Zu dieser Frage gibt es seit 2019 eine neue Rechtsprechung: jetzt können nicht mehr nur die Zinsen, sondern auch die Tilgung vom Wohnwert abgezogen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
(1) Finanzierungslasten (Immobiliendarlehen) mindern den Wohnwert, soweit sie tatsächlich durch Ratenzahlungen bedient werden. Für die Berechnung des Ehegattenunterhalts bis zum endgültigen Scheitern der Ehe sind Ratenzahlungen in aller Regel mit Zins und Tilgung zu berücksichtigen.

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html - hier aus den Unterhaltsleitlinien Hamm.

Gerade bei Eigentum ist es unerlässlich, dass man sich einen guten Fachanwalt für Familienrecht sucht. Zum einen hat deine Frau ja auch Anspruch auf einen Teil der Immobilie, da sie in der ehe erworben wurde (nehme ich jetzt mal an) und somit zum Abtrag beigetragen hat. Außerdem mindert der Wohnvorteil deinen Selbstbehalt. Demgegenüber steht dann wieder der Abtrag nebst Zinsen, der jetzt alleine durch dich gestemmt werden muss.

Gerichtsurteile:

http://www.hefam.de/DT/ffmAPap.html - unter Punkt 5 "Wohnwert"

Beispiel:

Von dem Vorteil mietfreien Wohnens sind grundsätzlich die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten abzusetzen, weil der Eigentümer nur in Höhe der Differenz günstiger lebt als ein Mieter. Der Tilgungsanteil der Kreditraten kann aber dann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der andere Ehegatte nicht mehr von der mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung profitiert und daher eine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten stattfindet, wie es im Fall des gesetzlichen Güterstandes ab Zustellung des Scheidungsantrags der Fall ist

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Blank=1.pdf&az=XII%20ZR%2022/06

Hallo diesunddas812,

dieser Sachverhalt ist gesetzlich nicht geregelt.

Es ist auch schwierig, hierfür Urteile zu benennen.

Die Rechtssprechung entscheidet von Fall zu Fall.

Grundsätzlich verbleibt es beim Selbstbehalt. Dieser wird nur in Ausnahmefällen unterschritten. Die Situation wäre in einem Beratungsgespräch zu klären. Vor allem erscheinen deine Angaben widersprüchlich.

Vorab findest du hier Näheres:

https://www.scheidung.de/nachehelicher-unterhalt.html

Viel Erfolg.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für deine Antwort.

Die Gegenseite fordert genau das + Krankenvorsorgeunterhalt.
Nach Berechnung der Verpflichtungen (Kreditraten etc.) kommt im Schnitt jedoch ein Selbstbehalt von ca. 600 EURO heraus, von dem dann noch Nebenkosten (Wasser, Strom), Sprit und Essen + eine Kreditrate, die durch Doppelverwertung vom Zugewinnausgleich nicht in die vorherige Berechnung des Unterhaltes miteinbezogen wurde und natürlich die anderen Tilgungen, gezahlt werden müssen. Somit wird der Unterhaltsverpflichtende dauerhaft sein Konto im Minus haben.

Beratungsgespräch, bzw. anwaltliche Vertretung ist gegeben, jedoch wird dies von Seiten des Rechtsbeistandes bisher in keinerlei Erwähnung vor Gericht gesetzt.

Ich habe mal etwas recharchiert, und konnte dort auch nur sehen, dass der reine Tilgungsanteil der monatlichen Rate wohl tatsächlich nicht in der Wohnwertberechnung berücksichtigt wird.

Siehe dazu hier :

https://www.unterhaltsrechner.de/glossary/immobilienkredite/

Wenn die künftige Exfrau nach der Scheidung nicht mehr von der weiterlaufenden Vermögensbildung der Immobilie profitiert, darf die Tilgung nicht mehr unterhaltsmindernd berücksichtigt werden.

Das Einzige was der Vater noch geltend machen könnte, wären 4 % von seinem monatlichen Brutto-Einkommen, wenn die Finanzierung der Immobilie als Alterssicherung angesehen werden kann.

Somit ist es nun übel für ihn, wenn die monatlichen Belastungen der Immobilie den fiktiven Mietwert ( Kaltmiete ) der Immobilie deutlich übersteigen.

Und das ist das Problem. Durch Erhöhung des bisher gezahlten Unterhaltes ist der Vater dauerhaft schon im Minus, jedoch wird das nach Rechtskraft der Scheidung weiter ansteigen, da er dann den Unterhalt - sollte dieser so vor Gericht durchgehen - deutlich ansteigen wird.

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass ein Richter dies für zumutbar hält. Jedoch finde ich auch keine Urteile in ähnlichen Fällen.

@Diesunddas812

Wenn ich mir Deine Kommentare mit weiteren Informationen in den anderen Antworten so durchlese, klingt das ganze momentan nach einem zimlichen Kuddelmuddel bei den Finanzen.

An dieser Stelle wird wohl nur ein versierter Fachanwalt für Scheidungs- / und Unterhaltsrecht helfen können.

Als rechtlicher Laie kann ich es nur so interpretieren , dass der Vater in dieser Frage seine finanziellen Verbindlichkeiten im Bezug auf laufende Kredite vermutlich entsprechend reduzieren werden muss, wenn die rechnerischen Verbindlichkeiten durch die Immobilie künftig seine finanziellen Mittel im Bereich des Selbstbehaltes zwischen etwa 1080 bis 1200 Euro ( wenn keine Kinder zu berücksichtigen sind ) .

Oder kurz : vermutlich wird er sich wohl von der Immobilie trennen müssen, wenn er nicht in den Bereich einer totalen Insolvenz wegen deutlich zu hoher Monatsbelastung durch die Immobilie geraten will.

Moin

Ohne genaue Zahlen zu kennen, ist es natürlich schwer, dazu etwas zu sagen

Aber prinzipiell muss man sagen, dass eine Trennung /Scheidung nunmal oftmals ein extremer Einschnitt im Leben ist. Nicht nur "personell" sondern auch finanziell.

Wenn ich das richtug verstehe, wurde ein Haus gekauft /gebaut, aus dem Mutter und Kinder jetzt ausgezogen sind und welches der Vater nach Abzug der Unterhaltskosten nicht mehr finanzieren kann.

Die logische Konsequenz ist, das Haus zu verkaufen. Für einen allein ist es vermutlich eh viel zu groß.

Ja, das ist nicht toll - so geht es aber leider vielen bei Trennungen.

Und zu sagen "ich zahle weniger Unterhalt, dann haben die Kinder halt nichts zu essen, aber das ich mir Besitz schaffe ist doch wichtiger" funktioniert nunmal nicht