Nachbarshund tötet Katze. Wer haftet?
Hey Leute,
Heute wurde mein geliebter Kater von einem Hund in unserem Karree gebissen und getötet. Er war ein dreiviertel Jahr alt und schon kastriert. Mein Kater war im Hof des besagten Hundes bzw. der Hunde, da es zwei sind. Diese wiederum waren von der Freundin des Nachbarn, waren also nicht immer da und er hat sie ohne Aufsicht in den Hof gehen lassen.
Ich frage mich, wer hier nun haftet? Er war keine Rassekatze, dennoch hat er mich doch einiges gekostet. Hab im Internet leider nur sehr widersprüchliche Meinungen gefunden.
LG Lucas
19 Antworten
Wenn ein Hund einen Schaden anrichtet haftet immer der Halter.
§ 833 BGB:
1Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen
Für die Katze gilt hier das Sachenrecht.
und er hat sie ohne Aufsicht in den Hof gehen lassen
Und Du hast Deine Katze unbeaufsichtigt in denselben Hof gehen lassen. Und nun?
Ich gebe zu, mein Kommentar hört sich sehr unsensibel an. Das war jedoch nicht beabsichtigt. Ich wollte die Überlegung anregen, ob man bei zwei Tieren, die sich unbeaufsichtigt raufen oder gar mehr, überhaupt von einer individuellen Schuld der jeweiligen Halter reden kann.
Wie ich zwischenzeitlich jedoch nachgelesen habe, scheint der Tierhalter gemäß § 833 BGB wohl tatsächlich zu haften, da hier keine Schuld- sondern eine Gefährdungshaftung vorliegt. Und ich gehe mal davon aus, daß es sich um "Luxustiere" gehandelt hat.
Ja hilft sie, wenn deine Katze fremden Grund betritt und sich mit anderen Rieren anlegt, kannt mit der schwer beschererten Schadenersatzforderung brausen gehen.
unabhängig davon, was im BGB steht, sollte jeder Hundehalter seinen Hund so erziehen, dass dieser kein anderes Lebewesen tot beißt.
Hier sollte der Nachbar auf jeden Fall das Ordnungsamt, bzw. die Polizei informieren. Meiner Meinung nach wird dieser Hund in Zukunft einen Maulkorb tragen müssen. Und wird auch als gefährlicher Hund eingestuft werden.
Man stelle sich vor, wenn ein kleines Kind anstatt des Katers auf dem Hof gewesen wäre.
Hunde die privat gehalten werden, gelten ALLE als Luxustiere. Das ist übrigens auch die Begründung für die Hundesteuer.
Lediglich ein Hofhund in der Landwirtschaft ist da ausgenommen.
Deine Katze war in nem fremden Hof?? Und wurde dort von Hunden angefriffen...... hunde dürfen in nem.Hof unbeaufsichtigt sein u die Hunde sind nicht bei euch eingedrungen..... also ist da niemand Haftbar
Noch ein Nachtrag, es handelt sich bei dem Hund um Kampfhund, der sich nicht immer dort befindet, nur wenn die Freundin des Nachbarn da ist. 2x/3x die Woche.
Die Katze wurde so entstellt, dass ich euch davon leider kein Bild zeigen kann.
Das ist doch jetzt sch... egal welche Rasse der Hund hatte
Wo ist dir ein finanzieller Schaden, der erstattet wird, entstanden? Entscheidend aber: Was hat deine Katze auf dem fremden Grundstück zu suchen? Die Hunde waren schneller, Pech für dich und die Katze. Auf dem eigenen Grundstück müssen Hunde nicht beauftsichtig werden.
Stell dir bitte mal selbst die Frage, warum du hier überhaupt Antworten schreibt. Glaubst du, diese Antwort hilft jemandem?