Nachbars Garten verwildert?

8 Antworten

Wem gehört denn jetzt das Grundstück?
Schon versucht mit dem Eigentümer zu reden?
Aber generell lässt sich da nicht wirklich was machen.
Nur in sehr seltenen Fällen und sehr gepflegten Gemeinden wird auf Grundlage des „nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses“ (§ 242 BGB) eingeschritten.

Ich kenne mich zwar nicht gut mit dem Thema aus, aber ich denke, dass deine Großeltern nur die Äste abschneiden dürfen die über ihr Grundstück wachsen. Sollte der verwilderte Garten aber deine Großeltern stören, sollten sie mal Kontakt mit den Nachbarn aufnehmen.

LG

-Julian

Dagegen können Sie gar nichts tun (solange es auf dem Grundstück bleibt), allerdings können sie die Neueigentümer (erben) natürlich fragen, ob sie sich drum kümmern dürfen, wenn es sie stört...

Solange die Verwilderungen im Garten der Nachbarn bleibt gibt es nichts was man dagegen unternehmen könnte.

Es gibt keinen Anspruch auf eine gepflegte Nachbarschaft.

Das  eigene Grundstück kann jeder bewirtschaften nach seinem Dafürhalten soweit er keine gefährdeten Sachen dort lagert.