Nachbarn streiten sich den ganzen Tag, Ruhestörung. Was soll ich tun?

11 Antworten

Hallo erstmal :) Das hört sich aufjedenfall so an, als sollte man sich an die Polizei bzw. das Jugendamt wenden. Vorallem wenn du sagst, dass auch Schläge vorkommen. Ich würde in solchen extremen Situationen vielleicht einfach mal die Polizei dazuholen. Die werden dann alles weiter regeln. Und wenn du das nicht tun möchtest, frag doch mal deine Eltern oder stört es deine Eltern garnicht?

Du solltest die Polizei immer dann rufen, wenn es in deiner Nachbarwohnung sehr laut wird und wenn du das Gefühl hast es wird geschlagen. Um so öfter du anrufst, um so besser, auch wenn die Polizei davon genervt ist. Besser sie sind genervt, als das mal etwas noch schlimmeres passiert.

Auch kannst du das Jugendamt informieren und dran bleiben, dich immer wieder melden, so da sie gezwungen sind, zu handel.

Du solltest mit deinem alter nicht mit der Mutter reden, denn wenn sie schon gegen ihre kinder so ausflippt, wird sie dir gegenüber keinen Respekt haben und sich nicht zurück halten. Deine Mutter/Vater könnte es aber tun, wenn sie es möchte.

Wenn du die Kinder alleine trifft, könntest du deine Hilfe anbieten und freundlich nachfragen wie sie sich fühlen, was los ist, u.s.w.

LG Pummelweib :-)

Kann man da was machen?

Wenn man sich nicht einmischen und keine Vorwürfe äußern möchten - so, wie du es hier mehrfach betonst - dann kann man das nicht. 

ein Fall für die Polizei oder das Jugendamt ist es allemal!

Warum hast du da noch nicht angerufen? Oder deine Eltern anrufen lassen, als Minderjährige bist du ja sicherlich nicht allein zu Hause.

Hallo xXSchuelerXx,

Du könntest Dich bei der Polizei oder beim Ordnungsordnungsamt über den Lärm beschweren.

Die Ordnungshüter werden dann das Gespräch mit der Familie suchen.

Zeigt sich die Familie nicht einsichtig oder spätestens wenn die Ordnungshüter öfters gerufen werden, werden sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen die Verursacher des Lärms einleiten:


§ 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  -  Unzulässiger Lärm 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Erfahrungsgemäß lässt der Lärm schon bei Androhung eines Bußgeldes nach. Spätestens wenn eine empfindliche Geldbuße verhängt und gezahlt wurde, nehmen die Nachbarn dann doch Rücksicht auf Ihre Umgebung.

Schöne Grüße
TheGrow