Nachbarin lässt Badewanne überlaufen weil der Ablauf verstopft ist, Keller steht nun unter Wasser. Nachbarin ist nicht versichert.Wer kommt für den Schaden auf?

8 Antworten

Dafür muss der Verursacher aufkommen, in diesem Falle also die Nachbarin. Wenn selbige keine Haftschutzversicherung hat, was heutzutage einfach völlig leichtsinnig ist, wird sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen.

Der Verursacher oder deren Haftpflicht.

Hallo Nicole0502, das ist eine nicht ganz einfache Situation.

Grundsätzlich gilt erst einmal, dass derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, zum Schadenersatz verpflichtet ist (§823 BGB). 

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Damit ist die Nachbarin erst einmal in der Haftung, weil der Schaden auf den ersten Blick hin von ihr verursacht worden ist. Sie hat fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahlässig gehandelt. Dies ist aber auch davon abhängig, welchen Wissensstand sie über die Ursache (Verstopfung) hatte bzw. hätte haben können.

Sollte diese aber den Nachweis/Beweis führen können, dass es ein Verschulden des Vermiters ist, weil er z.B. auch davon gewusst hatte bzw. hätte haben können und/oder er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, dann ist gerichtlich der Nachweis zu führen, dass ihn dieses Verschulden trifft. Dann muss er mit seiner Haftpflicht, so er denn eine hat, dafür aufkommen. Diesen Nachweis zu führen ist aber sehr sehr schwierig, aber nicht unmöglich, was letztendlich aber nur ein Sachverständiger wird feststellen können.

Fazit: Jeder wird wohl erst einmal seinen Schaden selbst übernehmen müssen und dann abwarten, wie das ganze Schadenersatzverfahren ausgeht. Und das kann dauern.

Es wird möglicherweise einen Schuldigen geben, wobei es aber auch rein theoretisch sein kann, dass dies zu der juristischen Aussage führt: Es gibt Schäden, die sind unvermeidbar und gehören einfach zum Restrisiko der Teilnahme am täglichen Leben.

Es hängt also nur davon ab, welches Wissen wem zu welcher Zeit zuzurechenbar war und ob diese/r sich schuldhaft verhalten hat. Dies wird nicht einfach sein bzw. werden. Dazu müsste der-/diejenige auch dieses zugeben können, wovon erfahrungsgemäß aber in beiden Fällen wohl nicht auszugehen sein wird.

Tut mir leid Dir hier keine bessere bzw. endgültige Antwort geben zu können.

Darüber hinaus sollte/kann jeder seinen eigenen Schaden ja erst einmal über seine eigene Hausratversicherung abrechnen lassen, sofern vorhanden. Dies hat den Vorteil, dass eine Hausratversicherung nach NEUWert abrechnet, eine Haftpflichtversicherung, egal welche, ob Nachbarin oder Eigentümer, grundsätzlich nur den Zeitwert ersetzt.

Danke , dass Du so schnell und kompetent reagiert hast...

L.G. Bea

Vielen lieben Dank. Damit kann ich doch schonmal was anfangen. ;-)

@Nicole0502

gerne geschehen. Bei Rückfragen hier wieder melden.

Die Nachbarin ist nicht versichert und befindet sich in Privatinsolvenz. Ihr gegenüber hat man die Aussage getroffen das sie ja nichts dafür kann das der Ablauf verstopft war. Dann müsste doch eigentlich der Vermieter aufkommen weil er es nicht instand gehalten hat. Lieg ich da richtig? Von meinem Vermieter hab ich nur einen netten Brief bekommen in dem steht das jeder einmal von solch einem Schaden betroffen sein wird und sie den Schaden nicht übernehmen aber bedauern. Gibt es Paragraphen die ich anbringen kann? Google hat mir da nicht das passende verraten. 

Wenn die Nachbarin den verstopften Abfluss dem Vermieter nicht gemeldet hat, kann der ganz sicher nichts dafür und kann meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden. 

Andererseits muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Kellerräume wieder nutzbar sind......insofern könnte seine Gebäudehaftpflicht greifen.....

$ kann ich ich leider nicht anführen.....aber das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.....

Ich habe da jemanden, der Dir ganz sicher weiter helfen kann und werde ihn gleich mal kontaktieren.,.......

Grundsätzlich der Verursacher. Wenn deine Haftpflicht eine Fremddeckung hat, kommt sie dafür auf und holt sich das Geld wieder. Für deinen Hausrat deine Hausratversicherung und holt sich das Geld wieder. Für das Gebäude, die Gebäudeversicherung, holt sich..... Das kann einfach oder kompliziert werden, je nach Versicherung, dem Bearbeiter und und und.