Nachbarin anzeigen?

6 Antworten

Allein diese Liste reicht doch schon aus, wenn Du Zeugen hast, um eine Abmahnung zu erwirken.

hat sie ihre türe geöffnet und runter gespuckt und das übliche beschimpfen gemacht sowie mir damit gedroht das "sie wartet bis ich wieder hoch komme"

Insbesondere die Drohung mit Anspucken oder Gewalt. Das muss man sich nicht gefallen lassen. Wenn der Vermieter nichts unternimmt, wäre auch eine Mietminderung, bis hin sogar zur fristlosen Kündigung möglich.

Angenommen, Du bekommst schnell eine andere Unterkunft, könntest Du in dem Moment, wo Du zwar den Vermieter schon öfters mal aufmerksam gemacht hast und er nichts unternommen hat, auch eine fristlose Kündigung Deines Mietvertrags ins Auge fassen und das dem Vermieter androhen. Fristlos bedeutet aber, sofort alle Sachen packen und ausziehen. Oder zumindest sofort das Haus verlassen und nur noch mit den starken Jungs zum Ausräumen zurück kommen.

Der Vermieter kann, wenn er sehr konsequent ist, die missliebige Person abmahnen (schriftlich und nachweisbar) und im Wiederholungsfall wegen schwerer Störung des Hausfriedens fristlos kündigen und in der Folge eventuell eine Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietsache erfolgreich anstrengen. Zeitdauer des Vorganges etwa 9 Monate, wenn nicht zuvor eine Einweisung in eine psychatrische Einrichtung stattfindet.

Du kannst den Vermieter abmahnen, wenn er nicht die Kündigung der Person verfolgt oder andere Abhilfen schafft. Mit deiner Abmahnung kannst du auch die Miete angemessen mindern. Weiterhin könnte beim Betreuungsgericht Antrag auf Betreuung gestellt werden, damit die Person durch einen Betreuer zum Entzug gezwungen wird.

Anzeigen wegen Beleidigung und Androhung körperlicher Gewalt sollten auch gestellt werden, verlaufen aber in der Regel fruchtlos.

Anzeigen sind trotzdem sinnvoll für den Fall, dass sie wirklich mal gewalttätig wird. Dann kann man nämlich auf frühere Anzeigen verweisen.

Wie du selbst schreibst, steht die Frau unter starkem Alkoholeinfluss, ist also für ihr Handeln wenig bis gar nicht verantwortlich. Entsprechend kann eine Anzeige nicht zu einer Bestrafung führen.

Außer, dass sie einen Entzug macht oder stirbt, bleibt dir nur der Wegzug aus dem Haus.

Bei der Polizei selbst aktiv Anzeige erstatten. Die nehmen wegen solchen "Kleinigkeiten" selbst keine Anzeige auf, nur auf deinen Wunsch. Geh tagsüber auf die Wache und bestehe darauf.

In der Regel gibt es dann beim wiederholten Mal ohne Besserung auch empfindlichere Strafen und Auflagen. Das Verfahren dauert aber.

Von Vermieter kannst du Mietminderung verlangen. In eurem speziellen Fall würde ich aber darauf verzichten, da ihr scbeinbar schon einen kooperstiven Vermieter habt, der auch nur tut was er kann.

Die nette Dame muss ihre Ausnüchterung jedes Mal selbst bezahlen. Alleine das kann sie eventuell schon zum Auszug bringen.

Ordnungsamt anrufen