Nachbar weigert sich den Keller trocken zu legen, was nun?

6 Antworten

Wende Dich an Deine Hausratsversicherung! Diese schickt einen Gutachter, der dann Deine Schäden begutachtet. Die Versicherung hält sich dann an den Verursacher.

Es gibt ein Wundermittel für (d)einen trockenen Keller: WÄRME

Mittels Wärme auf der Wandoberfläche wird die Feuchtigkeit zum Verdunsten angeregt. Diese kann dann aus dem Keller gelüftet werden. In der Regel sind Keller unbeheizt. Deshalb sammelt sich dort auch oft die Feuchte aus der Raumluft oder aber anderweitige Feuchte kann nicht verdunsten.

Die Raumlufterwärmung selbst ist jedoch ungeeignet, deshalb keine Warmlufterzeuger/Radiatoren in den Keller stellen. Wämestrahlung wird benötigt.

Zur Wandoberflächenerwärmung (was letzendlich milde Wärmestrahlung in den Raum bringt) eignet sich die Temperierung (mal googeln) mittes einfachen Heizrohres. Dann kann der Keller des Nachbarn feucht bleiben - deine Wandseite trocknet aus und der Schimmel hat dann keine Chance mehr.

Kein Rechtsstreit, keine unkalkulierbaren (Gutachter-)Kosten, keine bösen Nachbarn und auf Dauer einen trockenen, warmen und gut nutzbaren Keller.

In den betroffenen Zimmern ist es warm, ich wohne dort und lüfte auch immer ordnungsgemäß. Zur Hilfe habe ich auch noch täglich einen professionellen Luftentfeuchter laufen und hinter jedem Schrank einen Lüfter stehen, damit die Luft verwirbelt wird. Das heißt es kommt auf keinen Fall von mir. 

Das mit dem Heizrohr ist eine gute Idee, das kommt in den Vorschlagskatalog.

@nessa382

Wie schon geschrieben, es kommt weniger auf die Wärme der Raumluft an, als viel mehr auf die Wärme direkt auf der Wandoberfläche, auch hinter Möbelstücken.

Wenn die Wände alle warm sind, braucht man den Raum eigentlich nicht mehr beheizen, denn in der Regel geht nur Wärme über die Wand (Aussenwand) verloren.

Es kostet also nicht mehr Heizenergie (die Wärme wird nur besser verteilt), sondern eher weniger, weil die Wände trockener und dämmfähiger werden.

Ich habe in meinem gesamten Haus die Temperierung und ich möchte sie nie mehr missen - eine sehr angenehme Wärme.

@Onki73

Ah, das ist ja Super, jemand mit Erfahrung darin! Wie sind die denn bei dir angebracht? Unter oder über dem Putz? Außerdem müssten dann ja von unserem Heizungsbauer noch Rohre verlegt werden.

@nessa382

Ich habe meinen nassen Keller mit der Temperierleitung unter Putz gut trocken bekommen. Die Schleife ist jetzt den zweiten Winter in Betrieb. Bei Selbsteinbau hat mich das an Material ca. 12,-Euro pro Meter gekostet. Die Schleife hängt über ein RTL-Ventil an der Heizanlage. Nach dem Verputzen und Malern ist von der Schleife nichts mehr zu sehen, nur die Wärme spürt man mit der Hand deutlich.

Das Haus (EG/OG) bekam die Hüllflächentemperierung mit Heizleisten (System Radia-Therm) mit Ausnahme hinter den Küchenschränken. Da liegt die 18mm Heizrohrschleife unten unter Putz hinter den Schränken zur Schimmelvermeidung und im Fliesenspiegel hinter den Fliesen oberhalb der Arbeitsplatte (alles Aussenwand). Die 22mm Kupferleitungen habe ich auch selbst verlegt/gelötet, ein normales Thermostatventil in jede Raumschleife eingesetzt und die Heizregister aufgerastet und die Verkleidungen montiert.

Jeder Raum bekam einen separaten Rücklauf zur Heizung. Am Rücklaufsammler unter der wandhängenden Heizung wird mit einem Ventil der Durchfluss der Schleife gedrosselt (hydraulischer Abgleich). Einfache Technik, die funktioniert. ;-)

Ich würde eher erst mal einen Gutachter fragen. Denn wenn der Schaden behoben wurde, dann trocknet die Feuchtigkeit aus irgendwann so aus dem Keller- einfach mal die Fenster im Winter auf. Das nun das Wasser noch einen Weg zu machbar Haus finden ist erher ungewählich, kommt ja kein neues mehr dazu. Auf http://www.schadensermittler.de kann man eine Auschreibung machen um eine günstigen zu finden. Ansonst muss die Versicherung die den Schaden damals bezahlt hat zahlen wenn es der selbe Schaden ist. Evtl. auch den Gutachter. Es ist aber eher anzunehmen das neue Probleme vorhanden sind. Das gute ist das der Mieter den Gutachter auch mal dort prüfen lassen wird. Einen Anwalt braucht man nicht. Notfalls soll die Mieterin die Miete mindern, dann kann sich der Nachbar ausrechnen was billiger kommt

Du kannst gerne einen Rechtsanwalt fragen, aber meines Wissens gibt der BGB hierzu nicht viel her. Dann kommt es noch darauf an, ob ihr hier eine gemeinsame Wand besitzt (Grenzwand) oder jeder seine eigene ( Nachbarwand). Du könntest in deinem Land geltende Nachbarschaftsrecht mal nachlesen, ob es hier sowas wie Unterhaltsverpflichtung gibt. 

Da ich  2 separate Wänden vermute: Wenn ihr schon so viel Geld in den Keller gesteckt habt, warum habt ihr in dem Bereich der gemeinsamen Wände nicht versucht noch eine Dämmung oder Sperre hochzuziehen?  Nur eine Idee, wobei ich aber auch nicht weiß, ob das nachbarschaftlich zulässig ist und überhaupt was bringt. 

Oder mal prüfen lassen, ob ihr noch nicht alle Wasserprobleme gefunden habt? Oder die Mieterin beim Nachbarn könnte sich vielleicht mal ans Gesundheitsamt wenden? 

Also, es ist eine (ziemlich dünne) Wand, nicht zwei. Eigentlich hieß es auch, der Keller würde gemacht werden, doch es hat sich nie was getan und da waren wir mit den Räumlichkeiten soweit schon fertig... Wir werden jetzt wohl Einspritzungen, Versiegelung und Imprägnierung auftragen müssen, aber das kostet halt.

An Wasserproblemen ist wirklich nur der Nachbarkeller da, dort ist noch immer, wie es bei uns war: eine 10 cm dicke Betonschicht direkt auf mit Wasser vollgesaugtem Lehm.

Das mit dem Gesundheitsamt wäre eine gute Idee, sie wollte ja eigentlich Lebensmittel in den Keller stellen, aber nachdem ihr zwei paar Schuhe und ein Teppich weggeschimmelt sind, macht sie das wohl eher nicht.

@nessa382

Das Gesundheitsamt ist als Amt nur für die Überwachung öffentlich zugänglicher (Gewerbe-)Räume und Küchen, etc. zuständig. In private Wohnungen schauen die nicht.

@nessa382

Oh je, dann würde ich allein wegen der Statik an der Wand mal nix rütteln. Mit dem Kommentar vom Onki73 bin ich nun überfragt. Habs hier gelesen und kenne es so bei uns. 

https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/schimmel/haeufige-fragen-bei-schimmelbefall#textpart-1

Ansonsten denke ich .... um in einem Rechtsstreit überhaupt eine Chance zu haben, musst du über anerkannte Gutachter erst mal beweisen, dass der Schaden bei dir durch das Nichtstun der Nachbarin entsteht. 

Die Chancen der Mieterin etwas zu erreichen, sehe ich hier größer. 

Schwer zu sagen. Ich tendiere mal eher zu nein, obwohl der Keller des Nachbarn euer Bauwerk schädigt. Andererseits sollte euer Bauwerk so beschaffen sein, dass es sich nicht schädigen LÄSST. Auf einen Prozess würde ich es nicht ankommen lassen.

Informiert euch über dezentrale Wohnraumlüftung. Damit wird der Keller nie trocken, aber trockener. 2 Ventilatoren an entgegengesetzten Wänden sorgen für permanenten Luftaustausch und das auch noch mit Wärmerückgewinnung. Damit habe ich schon in vielen Kellern und Wohnungen Schimmel verhindern können. 2 Ventilatoren = 440 € + Einbau + Elektroanschluss.