nachbar über uns duscht. knacken im schlafzimmer.

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DieWasserleitungen klemmen in Halterungen oder Durchbrüchen, nicht die Heizungsrohre,wie diroda schrieb. Wenn sich die Temperarur ändert knacken sie weil die Länge sich ändert.

Setzen Sie den Vermieter in Kenntnis.Bitten Sie ihn um Abhilfe.

Generell ist das Duschen nachts nicht verboten!

Duschen nachts nicht erlaubt, MietminderungIDuschen auch nachts erlaubt, Mietwohnung Mietvertrag Duschmöglichkeit in der NachtKann eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden, so kann das eine Mietminderung bis zu einem Drittel der Miethöhe rechtfertigen. Nach einem Urteil des AG Köln gilt dies jedenfalls dann, wenn die Bade- oder Duschanlage die einzige in der Wohnung ist. In diesem Fall sei nämlich die "Gebrauchstauglichkeit" der Wohnung ganz erheblich beeinträchtigt. AG Köln 206 c 85/ 95 Sowohl die Betätigung der Wasserspülung als auch das Duschen und Baden sind rund um die Uhr zulässig. Ist im Mietvertrag etwas anderes geregelt, so ist dies unwirksam. Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Unbegrenzt fließen sollte das Wasser allerdings nicht: In der Nachts darf das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist der Mieter zwar verpflichtet, durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür zu sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Das kann aber nicht bedeuten, dass der Mieter nach jedem Duschen Wände und Fenster abtrocknen muss. Dusche - kann diese vorübergehend nicht genutzt werden und ist diese die einzige Duschmöglichkeit in der Wohnung kann die Miete bis zu einem Drittel gemindert werden. Ein Badezimmer muss vom Vermieter in einem baulichen Zustand überlassen werden, der Feuchtigkeitsschäden ausschließt, die durch ein Duschen in der Badewanne verursacht werden können.

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete33.html

Da das eine Geräuschbelästigung ist - die euern Schlaf stört - den ihr dringend braucht - solltet ihr was unternehmen !

Was in einem solchen Fall machbar und sinnvoll ist - könnt ihr am besten beim Mieterschutzbund erfahren - der auch den Schriftverkehr etc. übernimmt - wenn man Mitglied wird !

Da kann man sich viel Ärger und Stress ersparen - denn der MS-Bund setzt das i.d.R. das durch - was möglich ist !

da unser nachbar sehr früh raus muss und dementsprechend zwischen 3 und 4 duscht morgens.

zwischen 22-6 uhr ist RUHE angesagt---teilt das ihm und auch dem vermieter mit.

Das ist Quatsch. Der oben wohnende Mieter kann und darf zu jeder Tages- und Nachtzeit duschen, zumal dieser garnicht wissen muss dass sein Tun Knacken verursacht.

@jockl

Der oben wohnende Mieter kann und darf zu jeder Tages- und Nachtzeit duschen,

ja klar,aber er darf die nachtruhe nicht stören!

Jeder darf duschen wann er will. Hast du mal an Schichtarbeiter gedacht?

Es scheint ein technische Problem zu sein, dass kann nur mit dem Vermieter geklärt werden.

Der Nachbar will euch bestimmt nicht Stören und euch den Schlaf rauben, aber ein kommunikativer Austausch würde ich trotzdem durchführen, damit er zum einem über die Problematik Bescheid weiss und vielleicht mit einem Ursachentipp weiterhelfen kann.

Mit dem Nachbarn darüber verhandeln, ob er nicht duschen kann, bevor er schlafen geht - lehnt er das ab, dann könnt ihr maximal Eurer Schlafzimmer verlegen, das Duschen könnt Ihr ihm ja schlecht untersagen wollen.