nachbar öffnet meine post

17 Antworten

Zur Polizei oder Anwalt gehen und Anzeige erstatten ist am sinnvollsten.

Ein Postfach einzurichten wäre eine gute technische Lösung, die insbesondere auch sofort funktioniert ohne lange auf das Ergebnis des obigen erwähnten Klagewegs zu warten.

Möglicherweise könntest du auch zusätzlich zum richtigen Nachnamen einen Fantasienamen auf deinen Briefkasten schreiben und bei Lieferungen an diesen schicken lassen. Die Rechnungsadresse müßte aber weiterhin an deinen richtigen Nachnamen gehen und falls das Päckchen nicht in den Briefkasten reinpaßt und abgeholt werden müßte, könnte es mit dem Fantasienamen durchaus Probleme beim Abholen geben. Auch wäre es denkbar, daß der Fantasienamen am Briefkasten rechtlich nicht okay ist, aber da solltest du besser einen Anwalt fragen. Alternativ könntest du dir auch einen Künstlernamen zulegen und diesen dann in deinen Pass eintragen lassen. Für den Rechtsverkehr wirst du aller Wahrscheinlichkeit aber weiterhin deinen richtigen Nachnamen benötigen. Für private Briefe zwischen Freunden und Bekannten sollte der Fantasienamen aber zumindest technisch kein Problem darstellen, du mußt deinen Freunden nur bescheid sagen. Somit würdest du zumindest verhindern, daß deine Post im falschen Briefkasten wandert.

Das mit dem Anwalt und der Polizei dürfte aber der weitaus sinnvollste Weg sein. Die anderen Lösungen wären bestenfalls eine kurzfristige Lösung.

Polizei und Anwälte können leider nichts machen. Seit dem 1.1.2011 müssen bei Zivilfällen erst die Schiedsämter den Fall bearbeiten! Leider! Anwälte wissen das und schreiben trotzdem und klären leider nicht auf -sie verdienen an jedem Brief!

Notieren, was an Post weg gekommen ist, und Strafanzeige erstatten wegen Verletzung des Briefgeheimnisses und Diebstahls (die Post ist dein Eigentum).

Wenn ihr den selben Vermieter habt, dann Mängelanzeige wegen vorsätzlicher Störung des Hausfriedens schriftlich machen und Abhilfe fordern. Dabei auf die laufende Strafanzeige hinweisen.

Quatsch, wenn du "versehentlich" die fremde Post aus DEINEM Briefkasten öffnest, was willst du da mit einer Strafanzeige?

lächerlich!

@Aspirin

einmal geht als Versehen durch...aber regelmäßig und dann noch den inhalt weiter tratschen... das ist strafbar!

@Dea2010

wie oft als Versehen durchgeht entscheidest nicht du.

Wenn DEIN Name auf einem Brief in DEINEM Briefkasten steht, kannst du das auch 500 mal machen.

Seit wann ist tratschen Strafbar, wenn du "ungewollt" zu einer Information gekommen bist?

Die Frage ist nur, ob es der Warheit entspricht oder der Ruf dadurch bewust geschädigt wurde.

@Aspirin

Wenn du "versehentlich" fremde Post öffnest dann darfst du nicht mit dritten über den Inhalt reden. Das ist auch Verletzung des Briefgeheimniss.

@Oldie01

klar, wenn ich den Inhalt des Briefes z.B. meiner Frau erzähle komm ich ins Gefängnis! Böser Junge!

Selbst wenn das so wäre, bring mal einen Nachtbarn dazu als dein Zeuge, gegen den anderen Nachbarn auszusagen.

Viel Erfolg!

Alles hier mit, Polizei, anzeigen, etc. Ist nur Bla,bla,

Willkommen in der Wirklichkeit

Könntest du dir ein Postfach einrichten? Dann würde deine Post dort landen und du müsstest sie abholen.

Eine Verwechselung ist trotzdem Möglich!

Dann kannst du entweder die Post nochmal aufdringlich darauf hinweisen und den Nachbarn, dass die Briefe persönlich an dich auszuhändigen sind, sofern das möglich ist. (natürlich schriftlich)

Ansonsten könnte man noch den rechtlichen Weg einschlagen.

Das ist ein Verstoß gegen dan Postgeheimnis! 1. Geh zu DEINEM Schiedsmann (das Ordnungsamt kennt den) und trage Ihm das vor. Googel mal Schiedsmat. Gerichtlich kannst Du nicht machen, auch nicht über einen Anwalt, der nur viel Geld kostet. Zivilpozessen müssen immer seit dem 1.1.2011 über das Schiedsamt verhandelt werden, bevor ein Gericht den Fall annehmen darf. 2. Mach eine Beschwerde bei der Post/Citipost/Zusteller!!!! Natürlich schriftlich!