Nachbar hat keine Hausratversicherung wer kommt für den Schaden auf?

8 Antworten

Wie er mir sagte, hatte er das Wasser im Waschbecken mit Wasser füllen wollen und dann vergessen es abzustellen (wtf)

Das ist zumindest leicht (wenn nicht sogar grob) fahrlässig.

Nun muss er für den Schaden aufkommen, es hat sich leider herausgestellt das dere junge Mann nicht versichert ist!

Dann bleibt nur zu hoffen, dass ihr wenigstens eine Hausratversicherung habt.

Meine Frage wer kommt für den Schaden auf?

Den Schaden am Gebäude (Wände, Decken, Böden) bezahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters / der WEG, da es sich um einen Schaden aus nicht bestimmungsgemäß ausgetretenem Leitungswasser handelt (zumindest der Schlderung nach). Der Schaden ist daher von euch unverzüglich eurem Vermieter zu melden, damit der wiederum den Schaden der WGV meldet. Diese wird allerdings evtl. den Mieter als Verursacher in Regress nehmen nach § 67 VVG.

Muss ich am Ende alles aus eigener Tasche bezahlen?

Den Schaden an eurem Eigentum zahlt nur euere eigene Hausratversicherung. Dafür ist sie da. Habt ihr die nicht, müsstet ihr euren Schaden zivilrechtlich bei dem Mieter einklagen. Da wird aber vermutlich nichts zu holen sein, außer einem Titel (der weitere Kosten verursacht).

sore19 
Fragesteller
 18.08.2014, 10:54

Vielen Dank für die fixe Antwort. Das einzige was beschädigt ist it die Decke und die Tapeten, ansonsten ist alles heil gebleiben. Naja ausser meiner Katze :D

FordPrefect  18.08.2014, 11:17
@sore19

Das einzige was beschädigt ist it die Decke und die Tapeten, ansonsten ist alles heil gebleiben.

Fußboden samt Belag nicht vergessen. Und was ist mit der Küche selbst? Die gängigen Küchenmöbel sind bei Durchnässung / Durchfeuchtung in aller Regel Müll, da sich das Material verzieht. Bei Massivholz natürlich weniger (aber dennoch z.T. möglich). Das würde ich sofort schon vorsorglich der HR anmelden. Und die Trocknung von Mauern etc. dürfte ohne Heizlüfter nicht funktionieren.

Naja ausser meiner Katze

Die zumindest trocknet sich selbst (wenngleich missmutig...) ;-)

sore19 
Fragesteller
 18.08.2014, 12:31
@FordPrefect

Der Fussboden ist gefliesst und die Küche besteht aus Massivholz. Habt das auch alles geprüft und zu Sicherheit getrocknet. Werde ich machen. Danke :)

FordPrefect  18.08.2014, 13:20
@sore19

Gerne. NB.: Fliesenböden sind leider nicht durchgängig wasserdicht. Das sollten sie zwar sein in der Theorie, wenn die Verfugung nirgends lückenhaft ist, aber eben nur in der Theorie...

Das verstehe ich nicht. Für solche Schäden leistet sich doch ein ET eine VGV und die ordnet doch ganz allein den Gebäudeschaden und Hausrat leistet sich doch ein Bewohner auch für solche Vorkommnisse und gut ist. Und wenn er keine hat, kennt er doch die Folgen und öffnet dann eben seine Geldbörse und gut ist. Alles eigentlich ganz einfach. .... und Hausmeister hört sich gut an, prüfe also die nächste BK-Abrechnung, ob diesbezügliche Kosten und Lasten den Mietern untergejubelt wird.

erstmal wäre seine haftpflicht für zuständig, nicht die Hausrat. wenn er die nicht hat ist die nächste anlaufstelle deine hausrat. Schließlich ist der beschädigt. Da kommts auf die Police an was du hast versichern lassen..

für Schäden an Wänden ( trockenlegen lassen etc ) etc ist der Vermieter bzw dessen Wohngebäudeversicherung zuständig-

schleudermaxe  18.08.2014, 13:49

... die PH? Aber wirklich nicht!

neppel2525  18.08.2014, 14:02
@schleudermaxe

Natürlich die Privat Haftpflicht. Was denn sonst? ich begehe fahrlässig oder mutwillig oder aus versehen einen Schaden an etwas was jemandem anderen gehört .. dann wende ich mich an meine Haftpflicht.

Da dein Hausrat beschädigt wurde, ist hierfür erst einmal deine Hausratversicherung der Ansprechpartner. Diese wird natürlich die Schadenursache ermitteln und ggfs. versuchen Schadenersatz beim Obermieter einzufordern.

Ob ihr das gelingt, ist eine andere Frage und hat dich eigentlichen nicht zu interessieren. Solange der Hausrat nicht von Dir beschädigt wurde, dürfte auch gezahlt werden.

Und in der Küche rieht es nach dem ganzen Wasser ziemelich übel.

Hier würde ich aufpassen, dass nicht nur der Hausmeister den Schaden begutachtet, sondern ein entsprechender Fachbetrieb. Bei derartigen Wassermengen ist zu befürchten, dass hier ein Trocknungsgerät aufgestellt werden muss. Möglicherweise werden hier größere Instandsetzungsmaßnahmen notwendig (Fußboden, Tapete, bzw. Wand).

Er muss den Schaden begleichen .... - auch wenn er keine Versicherung hat ....

für Deinen Hausrat geht vermutlich Deine Hausratversicherung in Vorlage (falls Du eine hast)

den Schaden am Haus (Decke etc.) wird wohl der Vermeiter richten lassen (der sich dann aber auch an den Schädiger hält ....)