Nachbar Filmt und Fotografiert mich teilt das in Wahtsapp Folgen?

6 Antworten

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Wenn in einer Eigentümergemeinschaft nicht alle Eigentümer, einer Installation, einer Kamera zustimmen so wurde diese ohne Zustimmung aller Parteien installiert und muss entfernt werden.

Film,Foto und Dateninhalte mit persönlichem Inhalt, seien es Videos oder Fotos , welche ohne Zusage oder Genehmigung von einem selbst herumgereicht werden oder Dritten unerwünscht präsentiert werden stellen Schwere Eingriffe in Die Privatsphäre dar und verstoßen gegen neue Bundesdatenschutzgesetze.

Das informieren Der Polizei wäre durchaus ratsam. Ebenfalls das informieren eines Anwaltes.

Anwalt hatte nur wegen der Montage informiert heute werde ich nochmalwegen der rum gereichten Aufnahmen informieren

@Jarl87

Sie könnten auch Haarspray auf Die Kameralinse sprühen, dadurch wird ihr Recht auf unkenntlichkeit durchgesetzt und Die Kamera nimmt durch Das Haarspray keinerlei Schaden.

Ich bin voll und ganz bei dir - bis auf eins:

Einen Anwalt "informieren"? Sorry, aber was soll das denn sein?

Ich kann auch nicht verstehen, warum alle immer gleich einen Anwalt raten.

Der kostet auf jeden Fall erst einmal Geld und ob oder wann man das wiederbekommt, steht in den Sternen.

Wenn der Nachbar der Aufforderung zum Entfernen der Kamera nicht nachkommt, einfach die Eigentümer des Hauses informieren - dann ist sie sicher ganz schnell wieder weg.

Und das mit den "verbreiteten Aufnahmen" muss man erst einmal hieb- und stichfest nachweisen können, bevor man sich überhaupt rechtliche Schritte überlegt.

Gruß Michael

@19Michael69

Deswegen ja ein Anwalt, dieser kostet zwar Geld, weist einen aber auch gezielt den Weg wie man da am besten Rechtlich bei weg/raus kommt.

@patermomas

Deswegen? Weswegen denn nun genau?

Man bezahlt doch kein Geld für etwas, was man auch problemlos selbst hinbekommt.

Wenn man halt auf Schadenersatz, sprich nur auf Geld scharf ist, dann muss man wohl vorher was investieren.

Gruß Michael

@19Michael69

Es dient nur Der Rechtlichen Absicherung, keinem anderen Zweck. Und diese kostet nunmal ;)

@patermomas

Das ist zumindest im ersten Schritt definitiv nicht erforderlich ...

@19Michael69

Hab Rechtsschutz auch in Nachbarschaftsstreit

Hallo,

ja das geht zu weit - nur bringen wird dir eine Anzeige wahrscheinlich nichts.

Nur dann, wenn man ihm auch nachweisen kann, dass "das Material" auch von ihm aufgenommen und verschickt wurde.

Kannst du das? Wenn ja, versuche es - wenn nicht, dann lasse es.

Du kannst aber gegen die Kamera rechtlich vorgehen, wenn er sie trotz "Bitte" und Frist nicht entfernt.

Vielleicht ist das ein kleiner Trost.

Viel Erfolg und viele Grüße

Michael

Klar steht ja in Wahtsapp der Absender drin und die Kamera ist ja in seinem Besitz und die anderen Eigentümer wissen auch bescheid bzw Zeugen auf den Bildern steht sogar der Name des Eigentümers der Kamera drauf

@Jarl87

War der so dumm und hat dir direkt die Aufnahmen per WhatsApp geschickt?

Wenn ja, dann ist natürlich alles klar.

Wenn nein, woher weißt du dann, dass wirklich er derjenige war, der sie (als erster) in Umlauf gebracht hat?

Gruß Michael

@19Michael69

Mein Nachbar ist mit diesem einen Nachbar in der Gruppe und dann hat er mir gezeigt guck mal was der ein Bild von dir in die Gruppe rein hat und ja die sind so doof und haben die vollen vor und zu Namen von sich in der Kamera gespeichert

@Jarl87

Dann hast du ja alle Trümpfe in der Hand und es kommt jetzt darauf an, worauf du aus bist ;-)

Egal welchen der "folgenden Wege" du einschlägst, du solltest die Eigentümer des Hauses über das Verhalten des Nachbarn und die aufgehängte / installierte Kamera informieren.

Variante 1:

Geht es dir einfach nur darum, das zu unterbinden und deine Ruhe zu haben, dann konfrontierst du deinen Nachbarn mit deinen Beweisen, forderst ihn auf, alles Material vor deinen Augen zu löschen und behältst dir vor Anzeige zu erstatten. Z. B. für den Fall, dass er nicht alles gelöscht hat.

Dafür kannst du ihm § 201a StGB "unter die Nase reiben".

Deine Beweise musst du dafür natürlich "sichern".

Weiterhin muss er natürlich die Kamera sofort entfernen.

Variante 2:

Willst du ihm vielleicht doch was "Böses", dann sicherst du alle Beweise und erstattest Anzeige. Auch dafür ist (zumindest noch) kein Anwalt deinerseits erforderlich.

Variante 3:

Bist du auf Geld aus, dann kannst du dir zusätzlich zu Variante 2 - also zur Anzeige - auch noch einen Anwalt nehmen, um Schadenersatz zu bekommen.

Ich bevorzuge Variante 1 - denn wer weiß, wie lange ihr noch nebeneinander wohnen "müsst" ;-)

Gruß Michael

@19Michael69

Danke für die Hilfe aber es sind alle vier Parteien Eigentümer. Leider ist es so das die alle raus haben wollen und das haben sie bei unseren Vorbesitzern auch geschafft. Das nun ist die Spitze des Eisbergs da war viel zuvor schon passiert.

@Jarl87

Das hört sich leider ganz so an, als solltet eure "Kraft" nicht für diese Streitereien vergeuden, sondern euer "Hauptaugenmerk" auf eine neue Wohnung legen.

Selbst wenn diese Eigentümer euch dann raus haben. Ewig in Streit oder im Kleinkrieg zu leben, hält man auf Dauer nicht durch.

Gruß Michael

Nach der neuen DSGVO darf kein Bild auf den ein Mensch zu erkennen ist ohne eine vorherige schriftlicher Genehmigung dieser gemacht werden.

Das machen von Bildern ohne Genehmigung ist somit eine widerrechtliche Datenerhebung.

Steht hier auch nochmal ganz gut:

https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/

Woher ich das weiß:Recherche

Das ist nicht erst seit 25. Mai und der DSGVO so, das war auch schon vorher so.

Und so wie es vorher war, gibt es auch weiterhin Leute, die das entweder nicht wissen, oder die sich einfach nicht dran halten.

Gruß Michael

@19Michael69

Ihr liegt beide daneben. Weder nach der alten noch nach der neuen Verordnung ist das Fotografieren von Personen per se verboten.

Schaut mal wirklich rein in die Paragraphen. Das, was in den Netzen so rumgeistert ist zum teil totaler Mist.

 Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO bzw. § 1 Abs. 1 S. 2 BDSG-neu

@tinalisatina

Mir ging es in meinem Kommentar um die Tatsache, dass sich zwischen alt und neu wenig bis nichts geändert hat.

Es kommt immer auf das Foto und die Situation selbst an. Und dabei geht es auch nicht darum, überhaupt ein Foto zu "machen", sondern um dessen Veröffentlichung.

Das hier in diesem Fall ist verboten.

Gruß Michael

Fotos sind personenbezogene Daten und diese dürfen - nicht ohne schriftliche Genehmigung der Person - erhoben werden Ausnahme wäre nach der DSGO, wenn die Videoüberwachung zur wahrung des Hausrechts durchgeführt wird. dass die aufnahmen, dann aber wieder zu privaten Zwecken auf whatsapp verbreitet werden ist alles andere als rechtens! dsgvo-gesetze.de/BSG/4/BDSG -> (1),2. dsgvo-gesetze.de/art-6-dsgvo

@WolfishChaos

Bei veröffentlichen bin ich bei Dir. Beim reinen Fotografieren sieht das, siehe meinen Link, anders aus. Möglicherweise ist das aber ja auch unter den Juristen noch nicht ausdiskutiert. Die wollen ja auch in den nächsten Jahren noch Arbeit haben.

Man kann immer Anzeige erstatten, nur ist das öffentliche Interesse am Nachbarstreit zu nicht vorhanden und der Staatsanwalt stellt ein.

Dir bleibt der Privatklageweg im Strafrecht oder einfach das Zivilverfahren.

Du kannst einen Anwalt einschalten. Dann erstmal eine Unterlassungserklärung abgeben und möglicherweise Schadensersatz fordern.

Ich kann nicht verstehen, warum alle immer gleich einen Anwalt raten.

Der kostet auf jeden Fall erst einmal Geld und ob oder wann man das wiederbekommt, steht in den Sternen.

Wenn der Nachbar der Aufforderung zum Entfernen der Kamera nicht nachkommt, einfach die Eigentümer des Hauses informieren - dann ist sie sicher ganz schnell wieder weg.

Und das mit den "verbreiteten Aufnahmen" muss man erst einmal hieb- und stichfest nachweisen können, bevor man sich überhaupt rechtliche Schritte überlegt.

Gruß Michael

@19Michael69

Im Gründe gebe ich dir recht, aber so wie der FS den Sachverhalt hier schildert, hat er ja schon mehrfach vergeblich versucht mit der anderen Person zu reden. Und wenn das, wie dargestellt mit der Veröffentlichung/ Verbreitung der Überwachungskameras stimmt ist m.M.n. eine Linie überschritten, die nicht hinnehmbar ist.

@MrRecht

Damit hast du sicherlich auch Recht.

Ich denke, man sollte es halt so lange wie möglich auf "kleiner Flamme" versuchen und erst wenn es wirklich nicht mehr anderes geht, weitere bzw. rechtliche Schritte einleiten.

Es gilt auch immer zu bedenken, dass jeder Schritt die Fronten weiter verhärtet und man unter Umständen ja noch lange nebeneinander wohnen "muss".

Gruß Michael

@19Michael69

Die Flamme lodert schon ewig klein und ich habe einfach genug. Meine Frau betrunken an Pöbeln, allgemein Nutzung jeden Zentimeter Raum Gewinn Mülltonnen Boikot usw

@Jarl87

Das hört sich leider ganz so an, als solltet eure "Kraft" nicht für diese Streitereien vergeuden, sondern euer "Hauptaugenmerk" auf eine neue Wohnung legen.

Ewig in Streit oder im Kleinkrieg zu leben, hält man auf Dauer nicht durch.

Gruß Michael

Schadensersatz? Wie soll das Aussehen? Ich habe nun den Beweis das es die Kameras gibt. Die Zeugen die die Aufnahmen und die Kameras gesehen haben. Und die Aufnahme mit dem Vollen Namen auf dem Video zu dem bestätigt der Zeuge das dieses Video im WhatsApp Staus auf getaucht ist. Anzeige ist gemacht und morgen geht es zum Anwalt habe Rechtsschutz im Nachbarschaftsstreit.

@Jarl87

Besprech das dann mit deinem anwalt. Schadensersatz ist bei schwerwiegenden Verletzungen gegen die Allgemeines Persönlichkeitsrecht möglich, aber wahrscheinlich eher unwahrscheinlich in deinem Fall.