Nach zugestelltem Vollstreckungsbescheid, keine Reaktion vom Schuldner, was tun?
Am 03.01.2017 wurde der VB beim Schuldner über den GV zugestellt. Den Bescheid der Zustellung habe ich am 11.01. bekommen.
Bis Heute (24.04.2017) gab es keine Reaktion vom Schuldner. Weder einen Wiederspruch noch Ratenangebote.
Was kann ich tun bzw. wie geht es ambesten weiter, so dass ich noch was vom Geld sehe.
Es geht um Miet- und Darlehensrückstände.
Freundliche Grüße
5 Antworten
Nach zugestelltem Vollstreckungsbescheid, keine Reaktion vom Schuldner, was tun?
Es ist für den Gläubiger eher schädlich auf eine Reaktion zu warten. Sie sollten umgehend die Vollstreckung beauftragen.
Am 03.01.2017 wurde der VB beim Schuldner über den GV zugestellt. Den Bescheid der Zustellung habe ich am 11.03. bekommen.
Prüfen Sie nochmal die Daten, wann der Vollstreckungsbescheid beim Schuldner zugestellt und wann Sie die vollstreckbare Ausfertigung erhalten haben.
Bis Heute (24.04.2017) gab es keine Reaktion vom Schuldner.
Sie können zwangsweise vollstrecken und müssen eine Reaktion des Schuldners nicht abwarten.
Wenn Sie Pech haben, hat der Schuldner die Zeit genutzt und Vermögenswerte bereits auf die Seite geschafft.
Weder einen Wiederspruch noch Ratenangebote.
Ein Widerspruch wäre auch aufgrund Ihres Vollstreckungsbescheides vollkommen wirkungslos.
Was kann ich tun bzw. wie geht es ambesten weiter, so dass ich noch was vom Geld sehe.
Es geht um Miet- und Darlehensrückstände.
Welche Informationen haben Sie über Ihren Schuldner?
Normalerweise wäre der erste Schritt Vorpfändungen vorzunehmen: Umgehend über einen Gerichtsvollzieher vorläufige Zahlungsverbote gegenüber der Bank des Schuldners, dessen Arbeitgeber, dem Finanzamt (wegen der Steuerrückerstattung 2016) und anderen Drittschuldnern vorzunehmen. Dieser Auftrag wird formlos erteilt.
Gleichzeitig müsste beim Vollstreckungsgericht die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragt werden. Dafür ist das vorgeschriebene Formular zu verwenden und ggf, müssen die Vorpfändungen nach vier Wochen erneuert werden.
Es kann auch Sinn machen den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung und der Abnahme der Vermögensauskunft zu beauftragen. Auch dafür ist das vorgeschriebene Formular zwingend zu verwenden.
Ich kenne Ihren Schuldner nicht, weis also nicht, welche Vermögenswerte er haben könnte.
Da es sich um Miete und Darlehen handelt, sollte ja auch zumindest eine Bank bekannt sein.
Der erste Schritt wäre in dem Fall über einen Gerichtsvollzieher eine vorläufiges Zahlungsverbot (VZV) an die Bank, an den Arbeitgeber und an das für Ihren Schuldner zuständige Finanzamt zustellen zu lassen. Diese Vorpfändung wird im Eilverfahren bearbeitet, eine Titel muss nicht vorgelegt werden. Diese bewirken, dass sofort Konto, Lohnzahlung und Steuerrückerstattung für vier Wochen gesperrt werden (vor Ablauf muss erneuert werden).
Der nächste Schritt der kurzfristig erfolgen sollte, wäre über das Vollstreckungsgericht Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu bekommen (PfÜB) gegen die drei Drittschuldner Bank, Arbeitgegeber und Finanzamt. Hier muss die Beantragung durch Formular und unter Vorlage des Titels erfolgen. Die Berabeitungszeit ist dabei erheblich, weshalb die VZV wichtig sind.
Sobald die PfÜB zugestellt sind, hat der Schuldner vier Wochen Zeit sich zu wehren, danach fließt Geld an Sie.
Für Details bietet sich auch das Forum 123recht,net an (kostenfrei, Registrierung notwendig).
Naja, was soll da auch passieren, wenn du nicht weiter aktiv wirst?!
Das Mahngericht verschickt den Vollstreckungsbescheid und wenn der Empfänger untätig bleibt, ist er nach 14 Tagen rechtskräftig. Damit hast du zwar einen 30 Jahre gültigen Titel in der Hand, aber das Geld kommt ja nicht von alleine zu dir. Schuldner reagieren meistens nicht.....
Der Titel allein bringt dir also nicht dein Geld zurück. Jetzt musst du DEINE Ausfertigung zum Amtsgericht schicken, das für die Adresse zuständig ist, an der der Schuldner wohnt. Beim Amtsgericht gibt es eine Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle - an die musst du den schicken. Dann wird das dem zuständigen Gerichtsvollzieher übergeben und der geht dort pfänden. Machst du nichts, passiert auch nichts.
Der VB ist ja vom GV zugestellt worden, das er nicht direkt tätig wird war mir nicht bewusst. Ich konnte auch nichts eindeutiges über Google, etc. finden.
Danke für deine Antwort.
Eine Frage zu stellen IST aktiv werden. Und weshalb es von meiner Seite aus erst jetzt zum aktiv werden kommt ist irrelevant.
Also das kenne ich so nicht - bei mir war es immer so, dass ich den VB beim Mahngericht beantragt habe und das Mahngericht hat den VB dann dem Schuldner zugeschickt (gelber Umschlag mit Zustellungsurkunde). Dass da extra ein GV hinfährt, um den zuzustellen, habe ich noch nie gehört. Hast du denn eine Ausfertigung bei dir?
Die Ausfertigung habe ich hier liegen. Ich denke das Amtsgericht zu Kontaktieren ist der nächste Schritt. Das mit dem GV habe ich missverstanden. Da liegt das Unkraut begraben.
Danke für die Unterstützung.
Manchmal sieht man den... usw.
Pasha,
als Antragsteller kann ich den Vollstreckungsbescheid über das Mahngericht zustellen lassen oder ich lasse mir beide Ausfertigungen schicken und suche mir einen Gerichtsvollzieher der zustellt und gleichzeitig pfändet um den Überraschungsmoment zu haben (damit eben nicht vorher noch das Konto leer geräumt wird).
Heiner78,
sie sollten sich erstmal überlegen, wo es Ihrer Einschätzung nach, beim Schuldner etwas zu holen gibt. Und dem entsprechend müssen Sie die richtigen Anträge stellen.
PS: Und zuständig ist alleine das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners (als Vollstreckungsgericht) für etwaige Beschlüsse. Eine Gerichtsvollzieher für die Pfändung können Sie frei wählen.
Es gibt hier gar nichts zu überlegen - und schon gar nicht, ob beim Schuldner was zu holen ist. Das kann einzig der GV feststellen - notfalls mittels Vermögensauskunft. Das ist die einzig verlässliche Grundlage. Es gibt nämlich auch Leute, die nicht zahlen wollen - so selten das auch vorkommen mag.
Außerdem geht es hier offensichtlich um einen Mieter. Wenn die Höhe der Schulden aus dem Mietvertrag zwei Monatsmieten übersteigen, kann der Gläubiger zusätzlich fristlos kündigen. Das wäre zumindest mein nächster Schritt, um weitere Ausfälle zu verhindern.
Es gibt hier gar nichts zu überlegen - und schon gar nicht, ob beim Schuldner was zu holen ist. Das kann einzig der GV feststellen - notfalls mittels Vermögensauskunft. Das ist die einzig verlässliche Grundlage. Es gibt nämlich auch Leute, die nicht zahlen wollen - so selten das auch vorkommen mag.
Das kann man machen, allerdings kostet jeder Antrag Geld, den der Gläubiger erstmal zahlen muss. Jedenfalls macht der Gerichtsvollzieher nur das, zu was er beautragt wird, nicht mehr und auch nicht weniger.
Ein Gläubiger kennt seinen Schuldner normalerweise besser, als Sie oder ich. Diesen Vorschlag den Sie unterbreiten macht man, wenn man wirklich keine Drittschuldner kennt und auch nicht weis, ob Vermögen vorhanden ist.
Das Ziel soll ja sein, schnellstmöglich Zahlungen an den Schuldner durch Dritte zu blockieren und nicht erst in sechs Monaten den Gerichtsvollzieher zum ersten Versuch klingeln lassen.
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Die Kündigung des Mieters ist ein anderes Thema nach dem der Fragesteller nicht gefragt hat.
Sei doch froh. Denn dann ist der Vollstreckungsbescheid nun rechtskräftig. Pfändungsmaßnahmen kannst du nach Belieben beantragen.
fass mal nem nackten mann in die tasche.
der schuldner wird kein land sehen und wird, egal was du machst, nicht zahlen können.
ist halt die frage, ob der gerichtsvollzieher was brauchbares bei ihm findet.
wenn du pech hast, erstreitest du vor gerichten tolle titel, die du jedoch niemals monetarisieren kannst.
annokrat
Das ist ja nichts neues.
Der Schuldner arbeitet, nach seiner Aussage bei einem der größten Telekommunikationsunternehmen Deutschlands im Aussendienst.
Ich selbst bin kein Vermieter im dem Sinne, sondern habe die Wohnung für drei Monate untervermietet.
Und dann auf Opfer plädieren, ist ein gängiges Mittel.
Von wegen, als ob ich nicht selbst schon in der umgekehrten Situation war...
Heiner
Den GV mit der Pfändung beauftragen...
Danke für die ausführliche Auflistung der Schritte.
In der tat habe ich die Daten falsch abgetippt. Die vollstreckbare Ausfertigung ist am 11.01. bei mir zugestellt worden.
Ich werde sofort handeln.
Über die Vermögenswerte des Schuldners weiß ich nicht viel, bis auf seinem Arbeitgeber.