Nach wievielen Jahren sind KFZ- versicherungsbeiträge verjährt?

6 Antworten

Das ist garantiert irgendein Betrugsversuch. Ich würde den sofort anzeigen - verjährt sind solche Dinge in der Regel nach drei Jahren. Sollte es bei Verischerungen - wider Erwarten - eine Ausnahme geben, weiß das jeder Anwalt. Die Auskunft kostet wahrscheinlich 15 Euro - im Rahmen eines Erstgesprächs - wenn überhaupt. Oder mal mein ACDC anrufen...

Und wieder mal - ohne Rechtsschutzversicherung (die man auf keinen Fall bei der gleichen Gesellschaft abschließen darf, bei der man auch andere Verischerungen hat - insbesondere nicht seine Autoversicherung!!!) lebt es sich einfach schlecht ;-)

1984 dürfte mehr als verjährt sein. Aber wenn der Schwiegervater zahlt, ist er das Geld los und kann nichts dagegen machen, weil er mit der Zahlung fie Forderung anerkennt. Außerdem muss auch ein Inkassobüro seine Forderung etwas genauer beschreiben, damit die Forderung nachprüfbar wird. Sofern es kein Mahnbescheid ist, braucht ihr wohl gar nichtts zu tun. Bei einem Mahnbescheid müsst Ihr widersprechen, weil er sonst nach Fristablauf gültig wird. Der Mahnbescheid kommt aber über das Gericht mit Zustellungsurkunde.

Wenn das Inkassobüro einen einfachen Brief, also nicht per Einschreiben geschrieben hat, gehen sie davon aus, dass sie kein Geld bekommen. So bleiben die Portokosten wenigstens gering.

Der Vertrag schon, die offenen Forderungen leider nicht. Im Gegenteil .die werden durch auflaufende Zinsen und Gebühren leider immer höher ;O(

N E I N . Das ist definitiv falsch.

Das ist verjährt, wenn die Forderung nicht bereits tituliert ist (z.V. Vollstreckungsbescheid oder Urteil...).

Nichts dergleichen , nicht mal eine Vertrags - Schein oder Kundennummer.

Geschweigedenn eine Rechnung , oder Titel , ich hab über diesen Vorgang garnichts schriftliches

Nur wenn ihm keine Rechnung gestellt wurde wäre es nach 3 Jahren verjährt. Forderungen mit Titel verjähren erst nach 30 Jahren. Deshalb melden die sich jetzt. Um das Geld einzutreiben oder um weitere 30 Jahre zu verlängern.

Rechnungen und einfache Mahnungen haben keinerlei Einfluss auf die Verjährung.