Nach wie vielen Jahren kann man von seinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen?

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Jeder Arbeitnehmer hat recht auf ein Zwischenzeugnis, allerdings sehen das viele AG nicht gerne da kommt schnell der Verdacht auf da möchte jemand gehen.

Sinnvoll ist es immer dann wenn der direkte Vorgesetze versetzt oder die Firma verlässt, dann würde ich mir immer ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen

das macht Sinn und wird auch nie negativ angesehen.

So sehe ich es zumindest als AG

Frank

Herkömmlich wird in Handbüchern und Kommentaren zum Arbeitsrecht gesagt, daß Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis nicht "einfach so", sondern nur dann verlangen könnten, wenn sie ein "berechtigtes Interesse" an einem solchen Zeugnis hätten. Ein solches Interesse soll etwa dann gegeben sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt, wenn sich Änderungen im Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ergeben (Versetzung) oder wenn ein neuer Vorgesetzter kommt.

Da heutzutage aber bereits der Wunsch des Arbeitnehmers nach der Vorbereitung eines beruflichen Wechsels als berechtigtes Interesse nach einem Zwischenzeugnis anerkannt ist, können AN sich auf den Standpunkt stellen, daß die Darlegung eines besonderen Grundes für die Bitte um ein Zwischenzeugnis nicht nötig ist. Letztlich können AN daher stets und ohne weiteres ein Zwischenzeugnis verlangen.

Hier geht es weniger um die Dauer, sondern um den Anlass.

Wechselst Du die Aufgabe oder in eine andere Abteilung, dann könntest Du ein Zwischenzeugnis verlangen, ebenso auch, wenn Dein Vorgesetzter wechselt oder wenn Du Dich bei einem anderen Unternehmen bewerben willst.