nach wie lange kann man jmdn anzeigen bei sex.belästigung?!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Absolute Verjährung: „Auf jeden Fall“, ohne Rücksicht auf Entstehung und Kenntnis verjähren nach § 199 Abs. 2 BGB in 30 Jahren Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit ab Begehung der Handlung, Pflichtverletzung oder sonstigem schadensauslösenden Ereignis.

danke :)
es gibt ja 3 arten: 1: sex.belästigung, 2: sex.nötigung und 3: vergewaltigung. bist du dir sicher, dass das auch für sex.belästigung gilt?

das kann man eigentlcih bis zu dem moment wos verjährt, was meines wissens nach nach 25 jahren is

sonst könnt heut ja niemand jemand anzeigen, der ihn in der kindheit belästigt hat

Bei anderen Sachen, wie z.B. Körperverletzung hat man 3 Monate Zeit, eine Anzeige zu erstellen, deswegen gehe ich davon aus, dass es in diesem Falle auch so ist!

man kann das doch sofort machen