Nach Vollendung des 18. Lebensjahr bei Mama wohnen?
Könnte sie mich, nachdem ich das 18. Lebensjahr vollendete, einfach rauswerfen? Oder kann ich, sagen, dass ich trotzdem weiter dort leben möchte, obwohl meine Mutter dagegen ist?
12 Antworten
Ohne Probleme!
Was sein kann - sie muss dich bis zum 25. Lebensjahr finanziell unterstützen, gut 600€ waren das maximal..
Ja, das sinds so die üblichen Meinungen. Hier in Landkreis Kelheim bei Bekannten selbst erlebt - 3 abgebrochene Ausbildungen und nicht vorher!
das ist auch dort nicht anders. unterhalt fließt ab 18 nur wenn kind in ausbildung oder schule ist. ist es das nicht, fließt kein cent
Hab ich das behauptet?
Es reicht aber nicht eine abgebrochene, das hab ich geschrieben!
das reicht schon
Na dann weist du es halt besser!
Dann sag ich meiner Bekannten sie muss keine Angst haben und kann ihren 23jahrigen Balg endlich raus werfen auch wenn seine Bewerbungen für eine dritte Lehre grad laufen.
Danke für die Aufklärung
kann sie, völlig problemlos und sie kann alle leistungen einstellen. selbst schuld, wenn sie sich das weiter gefallen lässt.
Sie darf dich rauswerfen, aber solange du in Ausbildung bist, muss sie dich auch finanziell unterstützen.
Wenn ich die Ausbildung abbreche?
Dann musst du für dich selbst sorgen.
Dann bekommst Du nichts mehr. War ja Deine Entscheidung!
Kommt auf den Grund an - dann kann es sein dass auch der zweite oder dritte Versuch noch unterstützt werden muss..
Will man mit 18 noch zu Hause leben, obwohl man sich unerwünscht fühlt? Denke nein.
Ohne Job auf jeden Fall. Bzw in der Ausbildung. Man spart hohe Kosten.
dann sollte man genug einkommen haben um es anders zu machen
Sie kann Dich zwar rauswerfen, muss aber weiterhin für Dich aufkommen (bis zum 25. Lebensjahr). Meist kommt es für die Eltern aber teurer, wenn Du nicht mehr bei Ihnen wohnst.
Was heißt teuer… sie spart sich ja die Kosten, die sie durch mich hat. Strom, Warm-Wasser, Ernährung, und und und.
...und wer zahlt die teure Miete die zu Hause nicht anfällt?
Ich gebe eine Beitrag ab. Aber… ich plane, meine Ausbildung abzubrechen und … meine Mutter ist generell nicht tolerant.
Wie kommst du auf 25? Sie ist unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung. Das kann auch schon mit 21 Jahren sein. Unterhaltspflicht gegenüber Volljährigen besteht allerdings nur, wenn der/die Volljährige in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung ist, ansonsten nicht.
Wenn du nicht mit im Mietvertrag stehst, dann kann man dich ab 18 jederzeit vor die Tür setzen.
Solange du in Schul- oder Berufsausbildung bist, steht dir evt Unterhalt zu.
Dazu müssten deine Eltern aber erst einmal leistungsfähig sein...
Wie kommst du auf 25? Sie ist unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung. Das kann auch schon mit 21 Jahren sein. Unterhaltspflicht gegenüber Volljährigen besteht allerdings nur, wenn der/die Volljährige in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung ist, ansonsten nicht.