Nach Umzug keinen GEZ (Rundfunkbeitrag) Brief erhalten, was nun?

5 Antworten

Du kannst dir das auch einfach auf der Homepage ausdrucken.

Man muss sich selbstständig anmelden.

Du musst den Antrag sofort stellen, denn sonst laufen Kosten auf. Die GEZ erinnert nicht und sie befreit auch nicht rückwirkend.

Nach dem Gesetz musst du dich beim Beitragsservice selbst anmelden. Wer das nicht innerhalb eines Monats macht, begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Allerdings sind die Meldebehörden verpflichtet, dem Beitragsservice deine Daten mitzuteilen, nachdem du dich nach einem Umzug bei ihnen gemeldet hast. Da du ohnehin befreit würdest wegen deines BAföG-Bezugs würde ich sofort den Befreiungsantrag stellen. Dann hast du alles richtig gemacht und musst keine Sorgen haben, dass du evtl. nachzahlen musst.

Letztlich liegt die Beweislast bei dir, denn du musst im Zweifel nachweisen, dass ein bestimmtes Schreiben beim Beitragsservice eingegangen ist. In deinem Fall kommt es aber darauf nicht an: Du schreibst einfach nochmal und teilst mit, dass für die Wohnung bereits bezahlt wird (den Namen des Beitragszahlers und dessen Beitragsnummer unbedingt mittelen). Dann wirst du rückwirkend aus der Beitragspflicht entlassen. Auch einen neuen Befreiungsantrag kannst du dir sparen, so lange für eure WG einer zahlt.

Der Brief kommt noch, keine Sorge. Die GEZ läßt sich nichts durch die Lappen gehen. 

Wenn du befreit bist, würde ich mich drum kümmern und den Antrag einreichen. Wenn du eh zahlen mußt, würde ich gar nichts machen, da können die den Aufwand selber betreiben. 

Wenn man Zahlungspflichtig ist und das ist man auch, wenn man den Befreiungsantrag nicht stellt, dann fordert die GEZ rückwirkend alle offenen Beiträge zurück. Nichts tun ist also dumm, weil mit hohen Kosten verbunden.

@Kandahar

Wenn ich aber sowieso nicht befreit bin und also zahlen muß, dann würde ich mir nicht den Aufwand machen, sondern das Geld beiseite legen und dann zahlen, wenn die sich melden.