Nach Spätdienst noch zum Nachtdienst gezwungen
Hallo, auf unserer Station sind wir im Nachtdienst alleine. Häufig arbeiten wir nachts mit Zeitarbeit, die schon etliche Male weder zum Dienst kam, noch zu erreichen war. Die telefonisch informierte Hintergrund-PDL sagte jedes mal, sie hat keinen Ersatz und einer vom Spätdienst müsse den Nachtdienst noch machen (nach 8 Stunden Dienst also noch 9 1/2 Stunden ranhängen). Private Vorhaben oder Verpflichtungen lässt man nicht gelten, es kommt jedes Mal der Text "sie dürfen die Station nicht verlassen!"
Ist das zulässig? Wenn nicht: hat jemand ein paar Paragraphen, die man mal zitieren kann? Danke im Vorraus!
6 Antworten
Nach § 6 Abs.:2 des Arbeitszeitgesetzes(ArbZG)darf die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Nach § 5 Abs.: 1 ArbZG müssen die Arbeitnehmer nach Beendigung der tägliche Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Die Ruhezeit kann um eine Stunde verkürzt werden, wenn die Verkürzung innerhalb von vier Wochen ausgeglichen wird.
- Ordnungswidrig handelt der Arbeitgeber zumindest, wenn er z.b. Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
- die Mindestruhezeit nicht gewährt oder die Verkürzung der Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht.
Würde mich auch interessieren... bei uns wird es ähnlich gehalten, wenn so etwas vorkommt.
Ausnahmen sind das eine, aber wenn diese die Regel werden, das andere... :(
Eigentlich beträgt die max Arbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz 10h.
Wenn ich aber an meinen Vater denke, dann hat er locker immer wieder 12h Dienste...
Ein oder zwei Stunden länger fände ich jetzt auch nicht der Diskussion wert, aber es sind dann jedes mal von 13Uhr bis anderen Morgen, 6:30Uhr. Also 17,5h...!
Leider ist das zulässig. Eine Pflegekraft darf die Station nur verlassen, wenn "Ersatz" (mindestens eine andere examinierte Krankenpflegekraft) anwesend ist. Dies sollte aber nicht oft vorkommen, passiert das öfter, liegt ein Organisationsversagen der PDL vor.
in Notsituationen ist das zulässig....um Gefahren von den Patienten abzuwenden....aber es muss eine Ausnahme sein sonst macht der AG sich strafbar.
Das ist höchst unzulässig !!!
Nach 8 Stunden Arbeit mußt du eine Ruhezeit haben.
Hier ein "Link" dazu:
/www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++33e28c7c-a26b-11e0-77cf-00093d114afd