Nach Restschuldbefreiung darf ich dann wieder ein Auto bestitzen?
Hallo Ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin mit meiner Privatinsolvenz durch und habe die Restschuldbefreiung vom Amtsgreicht bekommen . Nun meine Frage : Darf ich mir wieder ein Auto kaufen (ich bezahle es Bar )(nicht auf Kredit ) Wie ist es mit der Zulassung und der Haftpflicht Also Steuern und Versicherung , Kann ich da Schwierigkeiten bekommen da der negative Schufaeintrag nicht gelöscht wird . Vielen Dank im vorraus für die Hilfe.
4 Antworten
Das kannst Du auch schon in der sogenannten "Wohlverhaltens Phase"! Wenn Du einen findest , der Dir das Auto finanziert! Obwohl Du ansparen darfst und kannst, wirst Du um eine Finanmzierung nicht herum kommen. Aber es gibt ja auch schöne Gebrauchte. Es muss ja kein Luxusschlitten sein! Versicherung und Anmeldung stellen keine Probleme dar nur überlege gründlich, ob Du Dir ein Auto leisten kannst?! Steuer, Versicherung, Treibstoff und nicht zu Vergessen der weitere Unterhalt Reifen, Werkstatt u.s.w.Du bist schneller wieder in Schulden, als Du denken kannst!
Die Versicherung und Landratsamt wollen ja keine Schufaauskunft.Da kannst du dir ein Auto kaufen.Da wird es keine Probleme geben.
ganz einfach, die machen eine Bonitätsprüfung. schließlich gibt man dir vorab eine Dekcungszusage und Du könntest auto fahren, keine Beträge zahlen und die hätten sehr viel Ärger dadurch.
Richtig und jetzt muss ich damit rechnen keine Versicherung zubekommen. Das kann es ja nicht sein .Bin ja noch 3 Jahre schlecht bei der Schufa gemeldet .
Kauf Dir einen guterhaltenen gebrauchten, der mehr als 10 Jahre auf dem Buckel oder auf den Rädern hat, da lohnt sich eine Kasko nicht und die Haftpflicht können sie nicht ablehnen.Aber wie hier schon gesagt, überlege gut ob du dir das leisten kannst. Im Intenet gibt es mehr als 7.000 Angebote, da dürfte mit Sicherheit etwas dabei sein. und nach einem Jahr oder so kannst Du Dir etwas anderes zulegen, da bist Du in der Versicherung drin und kannst das Auto dem Zustandentsprechend versichern!
Vielen Dank für Deine Antwort Habe mir das alles durchgerechnet. Es soll ja nur ein gebrauchter sein nicht mehr als 3000.- € soll er kosten. Wollte auch nur eine normale Haftpflichversicherung und würde sie auch für das ganze Jahr bezahlen. Habe aber jetzt Angst ich kaufe mir das Auto und bekomme dann keine Zulassung und Versicherung . und wohin mit den Auto ??? Bin ja aus der Privatinsolvenz raus und habe den Beschluss vom Amtsgeicht über die Restschuldbefreiung. bin aber immer noch 3 Jahre negativ in der Schufa gemeldet.
Bezahle alles Bar
So für alle die die gleiche Frage hatten aber keine Antwort.... Hier ist sie..... Habe mein Auto zugelassen bekommen da bei der zulassungsstelle nur geprüft wird ob man Schulden im Kfz bereich hat , sprich Steuern Versicherung ...usw Anderes ist es bei der versicherung ist man negativ gemeldet kann es sein das einen die Versicherung nicht nimmt. Wenn man mehrere versicherung laufen hat bei einer wo man auch gerne sein Auto anmelden würde ....und die nehmen einen nicht Kann man nur noch argumentieren seine anderen Versicherungen zukündigen. Dann klappt es meistens. So nun für alle die auch dieses Proplem haben Viel Glück und gute Fahrt .
Das kannst Du. Du darfst übrigens auch schon während der Insolvenz ein Auto besitzen.
Danke für Deine Antwort Wir hatten auch immer ein Auto Mein Mann ist verstorben und ich habe das Auto dann abgemeldet . Nun habe ich die Restschuldbefreiung und bin mit der Insolvenz durch . problem ist jetzt die Versicherung (Zulassung ?) da ich in der Schufa noch 3 Jahre negativ gemeldet bin
Du bist zwar noch 3 Jahre in der Schufa gemeldet aber das dürfte keine Probleme mit der Zulassung und Versicherung geben. Mach Dir keine Sorgen;-)
Vielen Dank Du baust mich auf :))))
Das konntest du auch schon in der Wohlverhaltensperiode. Es gibt nichts, was dagegen spricht.
Vielen Dank für Deine Antwort Habe bei Der Versicherung angerufen wollte Ein Angebot haben Die Haben dann Meine Angaben (Vom Auto) in Ihren Computer eingeben und gemeint das können Sie nicht sofort genehmigen der Antrag müsste erst geprüft werden . Was soll Das ??