nach Reha arbeitsunfähig entlassen, Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld wurde bereits per Nahtlosigkeitsregelung bewilligt und bezahlt. Allerdings musste er eine mediz. Reha durchführen, so dass das Arbeitslosengeld per Aufhebungsbescheid aufgehoben wurde.
Bei der Reha wurde ist man nun als arbeitsunfähig entlassen. Jetzt hacke ich an Frage 2d, ob er arbeitsunfähig krank geschrieben ist: Muss man dies mit ja oder nein beantworten?
Einerseits darf man ja keine Krankmeldung abgeben, weil man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Denoch in der Reha als arbeitsunfähig entlassen und die Nahtlosigkeitsregelung weiterhin besteht!
Was ist Richtig, um die Gewährung von Arbeitslosengeld erhalten zu können? Bedanke mich für euere Kommentare!
2 Antworten
Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, ist ja das Krankengeld wieder fällig. Oder bist du schon "ausgesteuert". Dann würde ja in nächster Zukunft die Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Bei der Nachzahlung der Rente würden dann die jeweiligen Vorschüsse (egal ob von der Arbeitsagentur oder Krankenkasse) verrechnet.
Und die Frage musst du natürlich mit "ja" beantworten, sonst gäbst du ja eine Falschaussage ab.
stell einen Antrag auf Rente. Und geh zum Sozialamt.
Dann ist es vollkommen egal, welche Behörde jetzt in Vorlage geht. Das wird sowieso mit der Rentennachzahlung verrechnet. Diese bekommst du gar nicht erst in die Hand.
Ich denke nicht, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Arbeitsunfähig wurde zwar entlassen, aber die Erwerbsunfähigkeitsrente wird wohl abgelehnt werden. Deshalb muss ich ja wieder Arbeitslosengeld beantragen, solange die Erwerbsunfähigkeitsrente entschieden wird. Aber wie fülle ich das richtig aus?
Antrag auf Rente ist bereits gestellt, darum auch die Nahtlosigkeitsregelung. Allerdings schickt mich das Sozialamt wieder zum Arbeitsamt, da ich Recht auf Arbeitslosengeld habe.