Nach Reha arbeitsunfähig ALG 1 warum jetzt MDK?

5 Antworten

Du bist nicht arbeitsfähig u eigentl verfällt der Anspruch auf AlG1, kann aber wegen Nahtlosigkeit fortgeführt werden u dazu musst du angesehen werden

Verstehe den Satz nicht so wie er aufgebaut ist.

@Gespensterhaus

Du hast keinen Anspruch auf AlG1 mehr wenn du unter 3 std arbeiten kannst. Das muss geprüft werden

@Maleficent666

Ok aber das hat dann keinen Einfluss auf die Rente hinterher wenn der MDK dem amt sagt arbeitsfähig und dann krieg ich alg 1

@Gespensterhaus

Die Rente hat eigene Ärzte die das prüfen

Die Bundesagentur für Arbeit will durch den Amtsarzt (nicht MDK) prüfen lassen, ob du vielleicht vermittelbar bist. Die verlassen sich nicht einfach auf den Reha-Entlassungsbericht. Ob sie das tun, liegt in ihrem Ermessen.

Wenn die Rente bewilligt ist, erfolgt eine rückwirkende Verrechnung mit dem Krankengeld und ALG I. Zurückzahlen musst du aber nichts, falls die EM-Rente weniger sein sollte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo

diese Vorgehensweise ist völlig normal. Habe ich auch durch.

Der Bericht der Reha stellt keinen Anspruch auf Rente dar.

Bevor die Versicherer oder Ämter zahlen drehen sie dich erst mal durch die Mangel und prüfen die Rechtmäßigkeit.

Viel Glück dabei.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rehakliniken dürfen lediglich Empfehlungen geben, die aber sind für den Rententräger nicht verbindlich.

Selbstverständlich darf der MDK einen Gutachter beauftragen.

Kommt nicht vom MDK selbst sondern von der Agentur für Arbeit bei Antragstellung von ALG 1

Alg 1 ist auch nur eine Versicherung und die Prüft nun nochmal bei Leistungsbezug !

Vor allem auch weil Rehaberichte nicht verbindlich sind.