Nach kuendigung Freigestellt.....
Ich habe heute 01.12.2011 mein arbeitsverheltnis gekuendigt. fristgemes zum 15.01.2012. darauf hin wurde ich sofort freigestellt aber zum 31.12.2012. da steht.
Sie werden ab sofort Von der Taetigkeit bei der Firma v...... freigestellt. Eventuelle Urlaubsansprueche werden zur Beginn der Freistellung gewaert. Aufgrund Ihrer Kuendigung vom 01.12.2011 endet das Arbeitsvaerheltnis zum 31.12.2011.
Geht das???
Werde Ich auch wirklich fuer diese Zeit bezahlt..???
Ausschnitt aus meinem Befristetem Arbeitsvertrag Bei Neueinstellung Nach §14 Abs.2TzBfG
§1 Beginn und Ende Arbeitsverhaeltnisses/Taetigkeit
(5) Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kuendigung unter der Fortzahlung der Bezuege bis zum Ende des Arbeitsverhaelnisses von seiner Taetigkeit freizustellen. Erfolgt die Frestellung unwiederruflich, sind noch vorhandene Urlaubsansprueche anzurechnen. Der Urlaub wird zur Beginn der Freistellung gewaert. In der Zeit der Freistellung gilt §615 Satz 2 BGB mit der Folge, dass sich der Arbeitnehmer einen in der Zeit der Freistellung durch seine Arbeitskraft erzielte Verdienst auf den Verguetungsanspruch gegenueber dem Arbeitgeber anrechnen lassen muss.
§10 Vertragsstrafe
(1) Beendet der Arbeitnehmer das arbeitverhaeltnis in den ersten sechs monaten des Arbeitverhaelnisses unberechtigt und schuldhaft vorzeitig, ist der verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Hoehe eines Halben Monatsbruttoentgelts zu zahlen. Bei einer solchen Beendigung nach mehr als sechs Monaten betraegt die Vertragsstrafe ein Monatsbruttoentgelt. Sofern das Bruttoentgelt schwankt, ist das durchschnittliche Entgelt der letzten drei Monate , das waehrend der bisherigen Beschaeftigung gezahlte durchschnittliche Entgelt.
(2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe laesstdie Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Ersatz der durch seinen Vertragsverstoss entstandenen Schaeden des Arbeitgebers unberuehrt. Der Arbeitgeber bleibt berechtigt, weitergehende Schadenersatztanspruechegeltend zu machen.
1 Antwort
Nett formuliert, erst kündigst du, dann kündigt der Arbeitgeber von sich aus. Ich denke aber mal dass der Arbeitgeber die Faxen dicke hat und daher die Kündigung auf seine Seite ziehen will um dich bereits jetzt schon los zu werden. Wenn sich der Arbeitgeber nicht auf deine Kündigung im Kündigungsschreiben bezieht, hast du evtl. Glück gehabt, was ALG I betrifft, da dann die Kündigung von dir "nicht sichtbar ist nach außen", sofern der Arbeitgeber nachher nicht meint bei dem Arbeitsnachweis zu sagen "warum habe ich gekündigt ? der Arbeitnehmer hat doch gekündigt". Das fragst du zwar nicht, müsstest du aber noch selbst klären.
Es wird ja geschrieben "Freistellung" und "endet das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2011", sprich du bekommst auch bis zum 31.12.2011 dein Gehalt. Denn du kannst ja jetzt auch keinen neuen Job antreten, da du noch, selbst wenn freigestellt, noch bis 31.12.2011 dort eingestellt bist.