Nach Kündigung der Wohnung als Hartz 4 Empfänger in ein anderes Bundesland ziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Am besten wäre es, wenn du bei der zuständigen Behörde (Jobcenter?) direkt nachfragst. Dann hast du eine richtige Antwort.

Verlasse dich nicht auf, wenn auch gutgemeinte Ratschläge von Fremden im Internet, die den Sachverhalt nicht in allen Einzelheiten kennen, sondern nur die paar Informationen in deiner Frage haben. Das reicht nur für eine allgemeine Einschätzung, aber nicht für deinen spezifischen Fall.

Stelle dir vor, du bekommst hier eine falsche Antwort und deine Mutter zieht um, muß dann aber alles selbst bezahlen. Gehe das Risiko nicht ein!

Natürlich sind wir darauf nicht gekommen. Danke für deine Antwort, wir werden uns beim Jobcenter melden.

Sie kann hinziehen wohin Sie will.Mit den Kosten ist es was anderes.Ein Darlehen wird Sie wohl bekommen.

Wenn sie ihrem jetzigen Jobcenter keinen wichtigen Grund nennen kann,muss sie nicht nur in ihrem bisherigen Bundesland bleiben,sondern sogar im Zuständigkeitsbereich ihres Jobcenters,wenn sie auf Übernahme der Umzugskosten und Kaution angewiesen ist !

Ein wichtiger Grund würde z.B. die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sein.

Sie würde nur einen Umzug im jetzigen Landkreis bezahlt bekommen, für das das Jobcenter zuständig ist.

Wenn sie in ein anderes Bundesland zieht, muss sie dort erst mal zum Jobcenter, Antrag stellen, dann zu dem jetzigen und eine Umzugsbestätigung holen. Bezahlt wird aber nichts, kein Umzug, keine Kaution! Nur mit wichtigem Grund.

Aber die Miete wird voll gezahlt, wenn sie angemessen ist, es gelten dann die Richtlinien in der neuen Stadt.

Das  kann nur das jobcenter entscheiden aber da gibt es eine Regelung wegen sozial flucht .Was anderes ist es wen zb aus familiären oder beruflichen gründe  in ein anderes Bundesland zieht.Aber da sind dan 2 jobcenter  dann zuständig.