Nach Kauf einer Ware Preiserhöhung, muss ich zahlen?

6 Antworten

Hat denn der Verkäufer überhaupt gesagt, dass Du den höheren Preis bezahlen sollst? Das klingt sonst nach einem Problem, das überhaupt nicht vorhanden ist. Wenn Du einfach nur heute einen anderen Preis bei Amazon siehst, hat das doch nichts zu sagen. Erhöhen können sie die Preise wie sie wollen, für Dich gilt der Preis zum Zeitpunkt des Kaufs. Dafür gibt es auch eine Kaufbestätigung, wo der konkrete Preis steht.

Sobald eine gleichlautende Willenserklärung erfolgt ist, wird der Kaufvertrag geschlossen. Selbstverständlich kann ein Lieferant jederzeit seine Preise erhöhen. Das gilt dann natürlich nur für NEUE Verträge

Es ist richtig, dass ein Vertrag durch 2 gleichlautende Willenserklärungen zustandekommt.

Allerdings sind die Warenauspreisungen bei Amazon per AGB nicht als Willenserklärung sondern als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer zu verstehen. Ein Vertrag würde dann geschlossen, wenn der Verkäufer dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung oder durch konkludentes Handeln, also den vorbehaltlosen Versand, bestätigt.

Von einer der beiden Handlungsweisen des Verkäufers ist hier keine Rede. Folglich wurde noch gar kein Vertrag geschlossen.

Nein, du zahlst dein Preis der in deinem angenommenem Antrag steht. Nachträgliche Änderungen sind nicht gültig.

Antwort ist einfach....nein, must du nicht. Da der Geschäftsabschluss mit dem Kauf oder der Bezahlung der Ware besiegelt war. Sollte er dir nicht die ware zusenden wollen, kannst du vom Kauf zurücktreten. Wende dich in dem fall ans Amazon Kundencenter, die werden die da sicher helfen.

LG High

Vielen dank für die vielen Hilfreichen antworten und das in dieser kurzen Zeit !

Eine Frage habe ich noch, ist der Verkäufer nicht verpflichtet mir die Ware zukommen zu lassen nachdem ich bezahlt habe ? Oder kann er einfach so vom Vertrag zurücktreten wenn er will ?

Was du schreibst, ist so leider nicht ganz richtig.

Weder durch die Bestellung, noch durch die Bezahlung des Artikels ist ein Vertrag zustande gekommen. Dies würde erst mit einer gleichlautenden Versandbestätigung oder der vorbehaltlosen Lieferung erfolgen. Beides ist hier nicht geschehen. Folglich gibt es noch gar keinen Vertrag, von dem man zurücktreten könnte. Der Fragesteller kann nun das Angebot des Verkäufers annehmen oder es lassen.

@Interesierter

Das ist Unsinn. Der Vertrag ist hier : Bestellung durch den Käufer (Angebotsabgabe) und die Annahme der Bestellung (Auftragsannahme) zustande gekommen und rechtsgültig. Weder Versandbestätigung noch Lieferung ist hier nötig.

@Interesierter

Normal sollte er eine Betätigung über den Geldeingang bei Amazon erhalten haben, wen das der fall ist, ist die ware auch gekauft. Der Verkäufer kann im nachhinein nicht willkürlich die Preise ändern. Somit ist der Käufer nicht verpflichtet die ware zum höheren Preis kaufen zu müssen.

@Interesierter

Die "gleichlautende Willenserklärung" ist völlig ausreichend für einen gültigen Kaufvertrag.

@BalTab

Wo ist denn von einer Annahme der Bestellung die Rede? Vielleicht weisst du ja mehr als ich.

Solange der Verkäufer das Angebot des Käufers nicht vorbehaltlos annimmt, gibt es keine 2 gleichlautende Willenserklärungen und es ist kein Vertrag geschlossen. Das ist alles andere, als Unsinn.

@DerHans

Und wo ist die gleichlautende Willenserklärung? Der Fragesteller erwähnt keine Auftragsbestätigung.

du bezahlst den Preis, der aktuell war als du das Produkt bestellt hast.

Ich habe ja schon bezahlt, nur keine Ware erhalten... Und das ist schon 10 Tage her. Nach dem Absenden der Ware braucht DHL 1-2 Tage. Bei der DHL habe ich auch schon nachgefragt und die meinten das die bisher nur die Daten haben, sprich keine Ware.

@Cousararious

Wen die schon die Daten haben, wird der Verkäufer ein Liefer oder Lager problem haben. Ich denke schon das er die auch die Ware wird senden wollen. Wen du Zweifel hast, "nochmal" , wende dich an Amazon Kundencenter, die sind echt nett und hilfsbereit da. Ich hab die schon par mal gesprochen.