nach Hundebiss noch keine Reaktion von der Haftpflicht des fremden Halters - wie Vorgehen?

7 Antworten

Lege dem Hundehalter doch in einem ruhig und sachlich geführten Gespräch die TA-Rechnung(en) vor und sage ihm, dass Du diese bis spätestens xyz beglichen haben möchtest - durch ihn oder seine Versicherung!

Der Hundehalter ist dazu verpflichtet (wenn der Fall klar ist) den entstandenen Schaden zu begleichen. Sollte er eine Hunde(halter)haftpflicht haben, dann übernimmt diese das für ihn.

Der wird schon Gründe haben, es seiner Versicherung nicht zu melden. Möglicherweise hat er solche Schadensfälle öfter ;-)

Schreib ihm einen freundlichen, aber bestimmten Brief mit einer kurzen Wiederholung des Schadensherganges, lege Kopie der Rechnung bei und setze zweiwöchige Zahlungsfrist. Mache ihm klar, dass Du ansonsten anderweitig Deine Ansprüche geltend machen musst.

Zweite Möglichkeit: Du stehst bei ihm mit der Rechnung auf der Matte und bittest um Ersatz. Er ist doch sicher genauso an guter Nachbarschaft interessiert wie Du.

.Na Klasse, super Situation: neu zugezogen und dann das. Aber wie auch immer. Du schreibst, dass die Situation "glasklar" sei. Das glaube ich Dir. Aber nicht ich muss das glauben, sondern Du musst (notfalls) Beweise haben. Hast Du also Zeugen (ich weiß, meistens kennen die ja die Alteingesessenen und nicht die Neulinge, neigen also eher dazu mal „die Klappe zu halten“) oder andere Beweise?

Ich würde einfach (noch ?) mal den Halter zuhause aufsuchen und ihn fragen, wie es denn mit der Regulierung aussieht.

Einerseits kannst Du Dir ein Bild von seinen „Verhältnissen“ machen und eventuell auch sogar Einsicht in seine Korrespondenz mit der Versicherung nehmen. Also unbedingt danach fragen.

Behaupten kann man viel, und ob er überhaupt eine Versicherung hat und wenn, es bereits gemeldet hat, das weisst Du auch nicht.

Wenn nichts hilft, also Uneinsicht und / oder keine Versicherung, dann bleibt Dir letztendlich nur übrig eine Anzeige zu erstatten.

Ob das sinnvoll ist, ist aber eine andere Frage.

Du kannst Deine Ansprüche nur gegen den anderen Hundehalter geltend machen (einen Direktanspruch gegen seinen Haftpflichtversicherer gibt es hierbei nicht). Formuliere Deinen Anspruch schriftlich (ggfs. mit Kopie der TA-Rechnung) und setze ihm eine Frist für die Zahlung. Im schlimmsten Falle musst Du auf Schadenersatz klagen - ich will aber hoffen, dass es nicht soweit kommt und ihr die Sache schnell und unkompliziert regeln könnt.

Hallöchen,

erkläre dem anderem Hundehalter deine Situation noch mal ganz deutlich. Bist du dir sicher, dass der andere Hundehalter wirklich seine Versicherung informiert hat?

Denn normalerweise reagieren Versicherungen bei diesen Fällen ganz unkompliziert.

Vielleicht kannst du ja rausbekommen, welche Versicherung der Hundehalter hat, und dann kannst du ja mal nachfragen.

Ich drücke die Daumen

LG Heidi