Nach Gesetzesänderung SGB II (August 2016) Zählen Studenten die bei Eltern wohnen, wo beide Eltern bei Arge (ALG II) sind, nun zur Bedarfsgemeinschaft?
Nach Gesetzesänderung SGB II (August 2016) Zählen Studenten die bei Eltern wohnen, wo beide Eltern bei Arge sind, nun zur Bedarfsgemeinschaft?
Früher sind Studenten die Bafög bekommen aus der Bedarfsgemeinschaft rausgefallen wenn Sie Studium begonnen haben. Hat sich durch die Änderungen im Gesetz SGB II (August 2016) für die Studenten was geändert, das Sie jetzt zur Bedarfsgemeinschaft zählen wenn Sie zuhause wohnen?
1 Antwort
Junior Usermod
Topnutzer
im Thema BAFöG
Offenbar ja:
§ 11a Abs. 3
Leistungen des BAB und Bafög, jeweils mit Ausnahme des Kinderbetreuungszuschlages, werden als Einkommen angerechnet, ...
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-das-aendert-sich-ab-1-august-2016.php