Nach Führerscheinenzug diesen wieder erhalten. welches Datum gillt bei der Versicherung

5 Antworten

Mach mal den Test auf den Seiten der Versicherungen

Wenn du den Führerschein zurück bekommen hast und wirst nicht ausdrücklich gefragt ob er zwischenzeitlich eingezogen wurden, würde ich das Datum der Ausstellung angeben.

Du kannst doch einfach mal auf Seiten der Versicherungen einen sog. Beitragsrechner ausprobieren.

Da wirst du neben den Fahrzeugdaten auch gefragt seit wann du den Führerschein hast. Hier wirst du dann sehen, ob dir diese Frage gestellt wird oder nicht.

Letztendlich brauchst du aber keine Angaben zu Dingen machen die dich nicht gefragt werden.

Hi Villingen1978,

für den Versicherer ist ein lückenloser Zeitraum vom Führerscheinbesitz wichtig z.B. für die Einstufung in die SF-Klasse.

Bei der Führerscheinregelung z.B. hättest du wg. dem Führerscheinentzug keine 3 Jahre lückenloser Führerscheinbesitz erfüllt und somit kein Anspruch auf die SF 1/2 - Einstufung!

Ergo gilt deine Wiedererteilung als neues Führerscheindatum.

Gruß siola

Bist Du Dir sicher? Von 1997 bis 2014 keine drei Jahre?

@schleudermaxe

Der Zeitraum beginnt nach der Wiedereinteilung neu.

Es geht nicht darum, insgesamt mindestens drei Jahre den Führerschein zu haben, sondern seit mindestens drei Jahren.

@schleudermaxe

Ja - Betonung liegt auf lückenlos - und 2014 hat er eine Lücke!

Wenn du den Führerschein tatsächlich entzogen bekommen hast, gilt das Datum der Wiedererteilung.

Anders ist es zum Beispiel bei einem einmonatigen Fahrverbot.

Das sieht die HUK aber ganz anders.

Einige Antworten irritieren mich doch sehr, denn bei meiner Versicherung gilt das erste Datum und nur bei einer Übertragen von SF-Klassen wird die Lücke abgezogen. Alles eigentlich ganz einfach.

Ähm ...frag doch bei deiner Versicherung nach?

LG