Nach FSJ bald arbeitslos! Habe ich ein Recht auf Hartz 4?

5 Antworten

Du würdest mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden, da Du U 25 bist. Für Dich allein bekommst Du kein ALG II.

Für eine perfekte Antwort sind es etwas wenig Informationen.

Generell, wenn Du alleine wohnst und selbst nicht mehr für deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst, bekommst Du das Arbeitslosengeld ( Dafür ist Deutschland nunmal ein Sozialstaat ;) ). Wenn Du jedoch unter 25 Jahre bist sind deine Eltern, auch bei einer eigenen Wohnung, für dich verantwortlich und nur wenn diese dann Finanziell etc. nicht im Stande sind dich zu Unterstützen bekommst du was vom Amt.

Falls Du noch in deinem Elternhaus wohnst bekommst Du nichts vom Staat, denn wenn du Dir mit einem FSJ das Taschengeld aufgebessert hast übernimmt dies nach beenden des FSJ nicht der Staat, da es nicht mehr zwingend ist und Deine Eltern für Dich verantwortlich sind.

LG :)

Du erwirbst sogar einen Anspruch auf ALG - 1,wenn du mindestens 1 Jahr beschäftigt warst!!! Du musst dich rechtzeitig auf der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden,dann bekommst du für längstens 6 Monate 70 % deiner Vergütung,die du bei deinem FSJ - im Monat bekommen hast.Auf deine wirkliche Frage kann ich dir keine Antwort geben,da du keine Angaben über deine Angaben machst,die aber nötig sind um deine Frage zu beantworten !

Jeder arbeitsfähige Erwachsene und Jugendliche hat Anspruch auf Grundsicherungsleistungen (Hartz IV), ob Du allerdings etwas bekommst wird bei der Antragstellung geprüft ... z.B. gelten andere Regeln, wenn Du noch zu Hause wohnst udn Deine Eltern gut verdienen und ähnliches ....

Da Du weißt wann das FSJ endet, solltest Du Du Dich möglichst frühzeitg melden ... es gibt bei den meisten Jobcentern auch Spezielteams für junge Arbeitslose .... vielleicht kan man im Vorfwld schon mal abklopfen welcher Job / welche Ausbildung etwas für Dich wäre

Weder Arbeitslosigkeit, noch das Beenden eines FSJ begründen einen Alg2-Anspruch.
Dazu bedarf es ganz anderer Voraussetzungen, deren Vorliegen sich aus deiner Frage nicht im Gerinsten abschätzen lässt.

Fazit: Hier wird dir NIEMAND aufgrund des Fehlens sämtlicher relevanter Infos sagen können, ob du Leistungsanspruch hast.

Versuch es nochmal mit einer weniger hingerotzten Frage....